hallo!
wie so oft die frage: muss man das weihnachtsgeld zurück zahlen, wenn man gekündigt hat?
man hat schon viel gelesen aber sieht es wirklich wie folgt aus?:
weihnachtsgeld (50% des monatsgehalts) auf der monatsabrechnung in diesem fall mit dem hinweis „freiwillig“ muß nur zurück gezahlt werden, wenn es so klar im vertrag angegeben ist, z.b. wenn eine kündigung bis zum 31.3. des folgejahres volzogen wird. außerdem muß es zurück gezahlt werden, wenn es im tarifvertrag drin steht.
so, nun gibt es einen arbeitsvertrag in dem wörtlich steht:
der monatslohn beträgt brutto: xxx
auf das arbeitsverhältnis finden folgende einschlägige tarifverträge (1.in der jeweils gültigen) (2.nur in der derzeitigen) fassung anwendung: (leer)
in diesem arbeitsvertrag getroffene reglungen gehen tariflichen bestimmungen vor.
der den tariflohn etwa übersteigende teil des lohnes ist keine leistungszulage und wird ohne rechtspflicht unter dem vorbehalt des jederzeitigen widerrufs und der anrechnung bei lohntarif-erhöhungen gewährt. vom arbeitgeber gewährte grafikationen gelten nur als freiwillige leistungen des arbeitgebers, auch wenn sie wiederholt und ohne ausdrücklichen hinweis auf die freiwilligkeit erfolgen und begründen keinen rechtlichen anspruch für die zukunft.
somit besteht in meinen augen keine rückzahlpflicht, oder irre ich mich???