Weihnachtsgeld nach TVöD

Hallo,

kennt sich hier vielleicht Jemand mit dem TVöD aus?

Es geht z.B. um eine Mitarbeiterin eines Krankenhauses (Krankenschwester), die Weihnachtsgeld bezogen hätte und ihren Dienstvertrag beenden wollen würde. Der Arbeitgeber würde einem Aufhebungsvertrag zum z.B. 31.12.09 zustimmen.

Vermutlich würde sie in diesem Fall das Weihnachtsgeld zurückzahlen müssen, oder?

Kann mir vielleicht Jemand sagen, wo und in welchem TVöD ich hierüber etwas finden würde??? (Suche mich im Netz noch zum Stänzchen)

LG
vest

Hallo,

in einem Aufhebungsvertrag sind alle Bedingungen prinzipiell Verhandlungssache. Gesetzliche und tarifliche Regelungen greifen hier grundsätzlich nicht, sondern dienen lediglich als „Richtschnur“ bzw. Orientierungshilfe für die auszuhandelnde Vereinbarung.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

bin etwas baff. Im TVöD ist keine Öffnungsklausel bin zu einzelvertraglichen Regelungen, dennoch könnte in einem Aufhebungsvertrag etwas Negativeres, als im TVöD vorgesehen, vereinbart werden???

LG
vest

Hallo,

unabhängig davon, daß ja sowieso in jedem Einzelfall geprüft werden muß, ob überhaupt und wenn ja in welchem Umfang Tarifbindung vorliegt, gilt trotz einiger Einschränkungen im deutschen Zivilrecht (zu dem das Arbeitsrecht gehört) immer noch der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Dies bedeutet, daß man einzelvertraglich im Einvernehmen sehr vieles abweichend von Gesetzen und Tarifverträgen regeln kann.
Besonders AN können dabei (rechtlich absolut bindend) viele Fehler machen. Deshalb sollten Aufhebungsverträge IMMER von einer fach- und sachkundigen Person gegengelesen werden, die beide Interessenlagen wenigstens ansatzweise kennt.

Hallo,

Tarifbindung besteht.
Wenn in einem Tarifvertrag keine Öffnungsklausel enthalten ist, war ich davon ausgegangen, dass einzelvertraglich nur zu Gunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden darf.

LG
vest

Hallo,

das gilt für Arbeitsverträge, aber nicht für Auflösungsverträge.
&Tschüß
Wolfgang