Weihnachtsgeld nur 2 1/4 ausbezhalt wieso ?

Hallo,

Mr X hat seine Ausbildung Oktober 2008 angefangen. Im November gibts immer Weihnachtsgeld bzw. ne Einmalzahlung. Für die 3 Monate 2008 gabs dann 1/4 des eigentlichen Betrages.

2009 und 2010 gabs dann für die vollen 12 Monate diese Zahlung im November. Im jahr 2011 endet die Ausbildung September. Die Einmalzahlung wird aus der Gehaltsrechnung nicht aufgeführt.

Somit erhielt X nur 2 1/4 der auszahlungen trotz 36 Monate arbeit. Hat wer einen Ratschlag warum das so ist oder irgendwelche Tipps ob man diese Zahlung doch kriegt ?

Wenn nicht nicht schlimm aber ist komisch rein von der Theorie…??

beste grüsse

Weil es so vereinbart wurde?
Hallo,

ohne den Inhalt des Arbeitsvertrags und einem diesem ggf. zugrunde liegenden Tarifvertrag zu kennen, wird das keiner beantworten können.

Da der Vertrag ganz sicher schriftlich geschlossen wurde, wird ein Blick diesen, insbesondere unter „Sonderzahlungen“, sicher die Antwort bringen.

Gruß

S.J.

Hallo auch,

Mr X hat seine Ausbildung Oktober 2008 angefangen. Im November
gibts immer Weihnachtsgeld bzw. ne Einmalzahlung. Für die 3
Monate 2008 gabs dann 1/4 des eigentlichen Betrages.

da ist allgemein so üblich…für die 3Monate (entspricht 1/4Jahr) gibt es halt nur anteilmässig (1/4) den Betrag.
Eigentlich kann X froh sein überhaupt etwas zu bekommen…oft gibt es „Weihnachtsgeld“ erst wenn man ein komplettes Jahr (1.1.-31.12) Firmenangehöriger war.

2009 und 2010 gabs dann für die vollen 12 Monate diese Zahlung
im November. Im jahr 2011 endet die Ausbildung September. Die
Einmalzahlung wird aus der Gehaltsrechnung nicht aufgeführt.

Ist ja auch korrekt so, die Einmalzahlung ist also im November fällig, ergo bekommt X nix wenn er im November kein Firmenangehöriger mehr ist.
(shit happens oder so)

Somit erhielt X nur 2 1/4 der auszahlungen trotz 36 Monate
arbeit.

die 36 Monate sind irrrelevant, entscheident ist die Firmenzugehörigkeit zum Zeitpunkt der Einmalzahlung.

Hat wer einen Ratschlag warum das so ist oder
irgendwelche Tipps ob man diese Zahlung doch kriegt ?

joo…mindestens bis zum 31.12. Firmenangehöriger bleiben…aber oft gibt es auch Klauseln die eine Rückzahlung der Gratifikation verlangen wenn man vor dem 31.3. des Folgejahres aus der Firma ausscheidet.

Gruß Angus

alles klar, danke. Shit happens stimmt aber wohl eher traurig…

Nein über Sonderzahlungen steht nichts im Vertrag, leider.

Trotzdem danke

Nein über Sonderzahlungen steht nichts im Vertrag, leider.

Auch nichts darüber, dass ein bestimmter Tarifvertrag mit in den Arbeitsvertrag einbezogen wird?

Hoi.

Das könnte an dem Ausbildungsvertrag liegen.

Bei uns haben die Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag, der mit Bestehen der mündlichen Prüfung endet. Dann erhalten sie, sofern sie übernommen werden, einen „richtigen“ Arbeitsvertrag. Dabei wird dann auch die Vorzeit angerechnet, sodass die Einmalzahlung in dem Jahr ausgezahlt wird.

Ist den eine Weiterbeschäftigung in Aussicht? Dann mal beim Betriebsrat nachfragen, wie dass gehandhabt wird.

Ciao
Garrett

Hi,

dann muss ich ja doch noch antworten:

**Fast** jeder Tarifvertrag enthält eine Klausel wie „die Auszahlung des Weihnachtsgeldes erfolgt an die Mitarbeiter, die im Auszahlungsmonat Angehörige des Betriebes sind“.

Da die Ausbildung vor November - dem üblichen Zahlungsmonat - endete, war völlig richtig kein Weihnachtsgeld mehr zu zahlen.

Ganz einfach - wenn mans weiss

rambam

WOW!
Hi!

**Fast** jeder Tarifvertrag enthält eine Klausel…

Ach, du kennst alle ca. 70.000 (in Worten siebzigtausend) in Deutschland existierenden Tarifverträge?!

RESPEKT!

Ganz einfach - wenn mans weiss

Jaja

Gruß
Guido

ist klar im Vorteil…

Hoi.

Was schrob ich am Ende?

„Ist den eine Weiterbeschäftigung in Aussicht?“ …

Ciao
Garrett

Anrechnung für 1. Kalenderjahr sachlich richtig … wenn es denn so geregelt ist in dem unternehmen oder tarifvertrag … kann ach sein das es eine regelung z.b. gibt die sagt, wer nicht zum 30.06. da war bekommt keins … alles möglich - sind also sehr vage infos für ne richtige auskunft…

Hoi.

Das könnte an dem Ausbildungsvertrag liegen.

wieso Ausbildungsvertrag? Wenn die Ausbildung im Sep. endet dann is ja noch nicht Weihnachten … Weinachtsgeld gibts wie dername sagt in 99% der fälle zu weihnachten … würde ja sonst irgendwann-vor-weihnachten-geld heissen …

Bei uns haben die Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag

ich glaub den haben alle

, der
mit Bestehen der mündlichen Prüfung endet.

das ist immer der fall, es sei denn die Prüfung liegt zeitlich nach dem vertraglichen Ausbildungsende, kann mal passieren …

Dann erhalten sie,
sofern sie übernommen werden, einen „richtigen“
Arbeitsvertrag.

das ist richtig - anders gehts ja auch nicht (auch ein handschlag ist ein Arbeitsvertrag - auch wenn viel eimmer meinen das er schriftlich sein muss)

Dabei wird dann auch die Vorzeit angerechnet,

Fraglich ist jetzt nr as die Bemessungsgrundlage ist - Status, Verdienst oder ist es einfach für alle Statusgruppen ein und der selbe betrag?

sodass die Einmalzahlung in dem Jahr ausgezahlt wird.

Ist den eine Weiterbeschäftigung in Aussicht? Dann mal beim
Betriebsrat nachfragen, wie dass gehandhabt wird.

wieso betriebsrat? - ich würd mal in der pers.abteilung nachfragen - die sind ganz zufällig für sowas da…

Ciao
Garrett

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hervorglänzende antwort
aber auch ohne TV ist wenig wahrscheinlich zu erwarten das für teiljahre vor stichtag ein anteil ausgezahlt wird … wäre eine sehr unübliche methode…

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daaaaaaaaaaaaaamals als ich bei der IHK arbeitete :wink: hab ich fast nur AusbVerträge aus dem tollen Formblatt der IHK gesehen
und das sieht kein feld für entsprechende einmalzahlungen vor
ausser „sonstige Regelungen“

„in der Regel“ werden für Auszubildende aber die Regeln für Vollbeschäftigte angewandt!

Aber wie schon hinreichend erwähnt, ist wenig dazu zu sagen ohne die zu Grunde liegneden Normierungen zu kennen!

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BITTE!

daaaaaaaaaaaaaamals als ich bei der IHK arbeitete :wink:
hab ich
fast nur AusbVerträge aus dem tollen Formblatt der IHK gesehen
und das sieht kein feld für entsprechende einmalzahlungen vor
ausser „sonstige Regelungen“

Dass Dir nicht viele Verträge unter die Augen gekommen sind
überrascht mich nicht, das macht die Aussage:

„in der Regel“ werden für Auszubildende aber die Regeln für
Vollbeschäftigte angewandt!

aber trotzdem nicht korrekt.

So gut wie jeder mir bekannte MTV (ich bin nich so vermessen,
von der Regel zu sprechen) regelt für Azubis Dinge anders als
für normale Arbeitnehmer.

Aber wie schon hinreichend erwähnt, ist wenig dazu zu sagen

Warum machst Du es dann trotzdem?

Falsch

aber auch ohne TV ist wenig wahrscheinlich zu erwarten das für
teiljahre vor stichtag ein anteil ausgezahlt wird … wäre
eine sehr unübliche methode…

Das ist sachlich falsch, da es fast ausschließlich auf die vertragliche Regelung ankommt und diese völlig frei vereinbar ist.