Anrechnung für 1. Kalenderjahr sachlich richtig … wenn es denn so geregelt ist in dem unternehmen oder tarifvertrag … kann ach sein das es eine regelung z.b. gibt die sagt, wer nicht zum 30.06. da war bekommt keins … alles möglich - sind also sehr vage infos für ne richtige auskunft…
Hoi.
Das könnte an dem Ausbildungsvertrag liegen.
wieso Ausbildungsvertrag? Wenn die Ausbildung im Sep. endet dann is ja noch nicht Weihnachten … Weinachtsgeld gibts wie dername sagt in 99% der fälle zu weihnachten … würde ja sonst irgendwann-vor-weihnachten-geld heissen …
Bei uns haben die Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag
ich glaub den haben alle
, der
mit Bestehen der mündlichen Prüfung endet.
das ist immer der fall, es sei denn die Prüfung liegt zeitlich nach dem vertraglichen Ausbildungsende, kann mal passieren …
Dann erhalten sie,
sofern sie übernommen werden, einen „richtigen“
Arbeitsvertrag.
das ist richtig - anders gehts ja auch nicht (auch ein handschlag ist ein Arbeitsvertrag - auch wenn viel eimmer meinen das er schriftlich sein muss)
Dabei wird dann auch die Vorzeit angerechnet,
Fraglich ist jetzt nr as die Bemessungsgrundlage ist - Status, Verdienst oder ist es einfach für alle Statusgruppen ein und der selbe betrag?
sodass die Einmalzahlung in dem Jahr ausgezahlt wird.
Ist den eine Weiterbeschäftigung in Aussicht? Dann mal beim
Betriebsrat nachfragen, wie dass gehandhabt wird.
wieso betriebsrat? - ich würd mal in der pers.abteilung nachfragen - die sind ganz zufällig für sowas da…
Ciao
Garrett