Moin, es soll Firmen geben die das Weihnachtsgeld nur Gewerkschaftsmitgliedern zahlen, ist das arbeitsrechtlich erlaubt ?
Gruß
Hallo Outrider,
wenn das ein tariflich geregeltes Weihnachtsgeld ist, bedarf es zunächst einer Tarifbindung, um davon zu profitieren. Das setzt Gewerkschaftsmitgliedschaft, eine Klausel im Arbeitsvertrag, die auf die Tarife verweist oder eine staatliche Anordnung (AEntsG, Allgemeinverbindlicherklärung) voraus.
Aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz folgt jedenfalls keine Verpflichtung, Nichtgewerkschaftsmitglieder gleich zu behandeln, denn das Gesetz selbst differenziert ja schon.
Kontrollüberlegung: Da gibt es einen Teil der Belegschaft, die bereit sind, für bessere Arbeitsbedingungen zu kämpfen, die dafür monatlich 1% ihres Bruttos an die Gewerkschaft als Mitgliedsbeitrag zahlen, wofür andere schon aus der Kirche austreten, die auch streiken und entsprechende Lohneinbußen hinnehmen müssen, weil sie nur aus der Streikkasse Geld bekommen.
Wenn das, was diese erkämpfen, zwingend auch allen anderen zukommen müsste, warum sollten die sich dann überhaupt noch die Mühe machen.
VG
EK
Hallo,
das verwundert mich eigentlich. Denn so treiben die Unternehmer ihre Belegschaft ja förmlich in die Gewerkschaft.
Gruß, Niels
Hallo,
Aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz folgt jedenfalls keine
Verpflichtung, Nichtgewerkschaftsmitglieder gleich zu
behandeln, denn das Gesetz selbst differenziert ja schon.
Also vor dem Gesetz sind alle gleich, außer Gewerkschaftsmitglieder?
Hat es dazu schon mal Urteile gegeben? Könnte mir vorstellen, dass da ein Nicht-Gewerkschaftsmitglied gegen geklagt hätte.
Kontrollüberlegung: Da gibt es einen Teil der Belegschaft, die
bereit sind, für bessere Arbeitsbedingungen zu kämpfen, die
dafür monatlich 1% ihres Bruttos an die Gewerkschaft als
Mitgliedsbeitrag zahlen, wofür andere schon aus der Kirche
austreten, die auch streiken und entsprechende Lohneinbußen
hinnehmen müssen, weil sie nur aus der Streikkasse Geld
bekommen.
Das ist natürlich ein Argument.
Wenn das, was diese erkämpfen, zwingend auch allen anderen
zukommen müsste, warum sollten die sich dann überhaupt noch
die Mühe machen.
Weil es ihnen selbst auch zugute kommt?
Also wenn ich 200€ mehr bekommen kann, dann nehme ich die. Egal ob jemand Anderes die auch bekommt. Aber diese Argumentation ist so typisch deutsch wie nur irgendwas.
Und sind es nicht die Gewerkschaften, die immer forder(te)n: Gleicher Lohn, für gleiche Arbeit.
Grüße
Hallo,
da gibt es nix rumzumotzen. Wer kollektiv ausgehandelte vertragliche Ansprüche geltend machen will, muß nun mal Mitglied der vertragschließenden Partei sein. Und bei Arbeitskampf hübsch nebenbei zu stehen, evtl. noch „Streikbrecher“ zu spielen und dann aber mit dicker Lippe alle Vorteile in Anspruch nehmen zu wollen, ist auch nicht die feine Art. Da diese Einstellung in vielen Branchen weit verbreitet ist, sind nun mal viele Arbeitsbedingungen so mies, weil die Gewerkschaften nicht genug Mitglieder für wirkungsvolle Arbeitskampfmaßnahmen haben.
Und übrigens hat das BAG sehr aktuell (18.03.09) die Zulässigkeit innerhalb gewisser Grenzen entschieden:
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsp…
&Tschüß
Wolfgang
Hallo,
wenn ich jetzt der Unternehmer Geizhals wäre, würde ich hergehen, und allen Nicht-Gewerkschaftmitgliedern 200 Euro mehr geben. Außertariflich halt und so. Schon würden die anderen massenweise aus der Gewerkschaft austreten und ich hätte meine Ruhe vor Gewerkschaftern, oder? Ich meine, das wäre doch das gleiche umgekehrt und wäre doch mit Sicherheit nicht zulässig wegen Ungleichbehandlung. Oder wie ist da die Rechtslage?
Neugierige Grüße
felicica
Hallo Felicia,
wenn ich jetzt der Unternehmer Geizhals wäre, würde ich
hergehen, und allen Nicht-Gewerkschaftmitgliedern 200 Euro
mehr geben. Außertariflich halt und so. Schon würden die
anderen massenweise aus der Gewerkschaft austreten
Deine Idee gefällt sicher so manchen. Da ist nur ein kleiner Haken. In der Regel muss man über außertarifliche Zulagen schweigen. Ergo die Gewerkschaftsmitglieder bekommen nichts davon mit.
Andererseits würden die Gewerkschaften einem solchen Ansinnen auch nicht gerade zustimmen.
Neugierige Grüße
felicica
Bin auch neugirig was hier noch so kommt.
Schönen Gruß vom Canadier
Hi
Da ist nur ein kleiner
Haken. In der Regel muss man über außertarifliche Zulagen
schweigen.
Das steht WO?
Andererseits würden die Gewerkschaften einem solchen Ansinnen
auch nicht gerade zustimmen.
Das würde genau WAS ändern?
Bin auch neugirig was hier noch so kommt.
Zur Abwecslung wäre etwas Fundiertes von Dir echt mal eine Neuerung…
Gruß
Guido
Hi
wenn ich jetzt der Unternehmer Geizhals wäre,
Abgesehen davon, dass es hier um rechtliche Fakten geht und nicht um das, was Du Dir gerade so ausdenkst…
würde ich
hergehen, und allen Nicht-Gewerkschaftmitgliedern 200 Euro
mehr geben. Außertariflich halt und so.
Super - und wie findest Du verlässlich heraus, wer in der Gewerkschaft ist und wer nicht?
Ich meine, das
wäre doch das gleiche umgekehrt und wäre doch mit Sicherheit
nicht zulässig wegen Ungleichbehandlung.
Ach ja?
Oder wie ist da die
Rechtslage?
Ja, was denn nun?
„Mit Sicherheit nicht zulässig wegen Ungleichbehandlung“ oder doch keine Ahnung?
Man kann Zulagen verteilen, wie man möchte.
Solange man nicht nachweisen kann, dass gezielt Gewerkschaftsmitglieder ausgeschlossen werden (und das wäre aus AG-Sicht ziemlich einfach auszuschließen), schießt man mit leeren Kanonen
Gruß
Guido