wenn man seit 13 vollen monaten bei seinem arbeitgeber ist hat man dann anspruch auf weihnachtsgeld.???
alle die zum 1. oktober 2010 begonnen haben haben weihnachtsgeld erhalten, die, die zum 1.11.2010 begonnen haben nichts erhalten. wie verhält sich das …??
vielen dank
Hallo,
ohne Kenntnis der Rechtsgrundlage (Tarifvertrag, betriebliche Übung…) der Zahlung kann die Frage seriös nicht beantwortet werden.
Grundsätzlich sind Wartezeiten und Bindungsfristen aber zulässig, wenn sie für alle gelten.
&Tschüß