Hi,
weiß jemand, wie es sich bei solch einem Sachverhalt verhalten würde:
Ein Chef entlässt einen Arbeiter (zu Recht) am 15.11. fristlos. Dieser hat aber normalerweise Anspruch (lt. Arbeitsvertrag) auf Weihnachtsgeld am 1.12.
–> Verfällt damit auch derübers Jahr gesammelte Anspruch auf (zumindest ein anteiliges) Weihnachtsgeld?
–> Wie wird mit noch ausstehendem Resturlaub verfahren? Recht auf Auszahlung? Imerhin stand der dem Arbeiter ja regulär zu.
Wäre für eine baldige Antwort sehr dankbar!