Hallo folgendes Problem hat sich zugetragen:
Weihnachtsgeld wurde im November ausbezahlt,volles Monatsgehalt,Klausel im AV,dass dieses bei Ausscheiden vor dem 31.3.zurückbezahlt werden muss,
nun hat der Arbeitgeber,bei der letzten Gehaltsabrechnung einfach das Gehalt aufgeführt und einfach als Weihnachtsgeld Rückzahlung das volle Gehalt einbehalten,quasi nichts mehr ausbezahlt,nun ich hatte aber im November nur das brutto davon erhalten,d.h.meine Steueranteile sind abgezogen worden!
Bin der Meinung,dass nur der NEttoanteil hätte zurück gefordert werden dürfen.
Bitte um Ratschlag.
Hallo zurück,
es stellt sich hier derzeit die Frage, wer die Kündigung ausgesprochen hat. Wenn der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht, dann steht Dir anteilig noch für die Monate bis zum Austritt aus der Firma das Weihnachtsgeld zu.
Zum anderen darf der AG nicht eigenmächtig das Geld einbehalten bzw. einziehen.
Dieses muss er einfordern - schriftlich.
Wenn Du also mit dem AG nicht reden kannst schriftlich das Geld zurückfordern und eine Vereinbarung über die Rückzahlung treffen.
Ich hoffe, dass Du auch eine Arbeitsrechtsschutzversicherung hast oder in der Gewerkschaft bist.
Hier wirst Du auf jeden Fall anwaltliche professionelle Hilfe erhalten.
Ich hoffe, dass ich einigermassen helfen konnte.
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Herzlichen Dank Michaela,
ich bin werder in einer Gewerkschaft noch habe ich eine Rechtschutzversicherung welche das abdeckt!
Deshalb die Misere und deshalb wollte ich erst hier mal nachfragen,nun da ich gekündikt habe,weiß ich noch immer nicht welche Rechte ich habe.
Hallo Ri2010,
danke für Deine Anfrage. Aber in einem solchen Fall bin ich überfragt. Wende Dich am Besten an einen Fachanwalt, oder an eine Arbeitnehmerorganisation.
Grüße
Andreas
Hallo Ri2010
Sorry…aber ich kann dir in diesem Puncto keinen Rat geben, da ich mich partout nicht damit auskenne.
Gruß
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Ich habe hier einen Link für Dich - vielleicht hilft er Dir ja weiter:
http://www.hwk-trier.de/101/klimax3.0/html/hwktrier/…
Fakt ist jedenfalls, dass Du es zurückzahlen musst, aber das weist Du ja. Jedoch darf er nicht eigenmächtig das Weihnachtsgeld einbehalten.
Es ist Dein Recht, über Dein Geld zu verfügen. Jedoch nicht das Recht des AG - sich an Deinem Geld zu bedienen.
Hallo Ri2010!
Ich bin mir nicht absolut sicher, glaube aber das es richtig so ist. Leider. Es muss Brutto gegen Netto aufgeführt werden. Der AG hat ja im November die Sozialleistungen gezahlt und will diese natürlich auch zurück haben.
Kann dir leider nicht mehr dazu sagen. 
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