Weihnachtsgeld Rückzahlung Brutto oder netto?

Da ich ab dem 1.1. einen neunn Job habe, verfällt bei meinem jetztigen Arbeitgeber wohl das Weihnachtsgeld.
ich habe noch versucht bei der Personalabteilung zu regeln, dass mir das Weihnachtsgeld gar nicht erst überwiesen wird, war aber leider zu spät dran.

Jetzt die Frage bei der sich zur Zeit alle Geister spalten. Muss ich den Netto oder den Brutto bertrag zurückzahlen?? vom der Sonderzahlung werden ja auch alle Abzüge und so vor der Auszahlung abgezogen.

Ich frage, damit ich ungefähr weiss, was auf mich zukommt…

grüße und vielen dank

Gabi

Brutto Arbeitgeber = Netto Arbeitnehmer!
Hi!

Eigentlich sollte Dein Ex-Arbeitgeber Dir das recht einfach erklären können!

Da Dir das Weihnachtsgeld gekürzt wird, sinken natürlich auch im nachhinein Deine Steuern und SV-Beiträge.

Soll heißen: Wenn Du ihm das zurückzahlst, was Du netto bekommen hast, errechnet sich daruas für Deinen Arbeitgeber automatisch das Brutto.

Oder anders: Würdest Du ihm den Bruttobetrag zahlen, müsste er Dir die zuviel gezahlten Steuern und SV-Beiträge wieder erstatten - was dann im Klartext heißt: Es kommt auf das gleiche raus.

Ich hoffe, Dir einigermaßen verständlich geholfen zu haben!

Grüße
Guido

Hallo.

Da ich ab dem 1.1. einen neunn Job habe, verfällt bei meinem
jetztigen Arbeitgeber wohl das Weihnachtsgeld.

– Wieso? Ist das denn vereinbart worden?

Gruß,
LeoLo

Danke
Danke für die Antworten. Ja, nach BAT ist es leider so, dass das Weihnachtsgeld zurückgezahlt werden muss, wenn man vor dem 31.3. des folgenden Jahres kündigt…

SChönen Tag noch
Gabi

normalerweise fordert er das wg garnicht wieder.
alles andere waere knauserig.
auch ist der betrag sicher nicht die ganze
um-hin-und-her-bucherei wert,
das geht doch alles unter in der portokasse.

gruss - digi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

brutto
Hi,
ich hatte das gleiche Problem (Ö-Dienst). Das Weihnachtsgeld wurde brutto (!) zurückgefordert. Die Rechtsgrundlagen dafür sollten Dir mit der Rückforderung mitgeteilt werden.
Kuck mal im Archiv, ich hatte die Frage vor knapp 2 Jahren gestellt und gute (und korrekte!) Antworten erhalten.

Ciao Rossi

Der Staat ist knausrig! (owT)
.

Moment
Hi!

Aber die zuviel gezahlten Steuern und SV-Beiträge hast Du schon erstattet bekommen, oder?

Im Archiv finde ich gerade nix…

Grüße
Guido

Hi

Aber die zuviel gezahlten Steuern und SV-Beiträge hast Du
schon erstattet bekommen, oder?

Njet. Ich bin ins Ausland gegangen, da war dann nichts mehr mit Lohnsteuerjahresausgleich im folgenden Jahr (=der übliche Weg) …
Ich versuche immer noch an mein Geld zu kommen, sollte ich eine rentable Lösung finden werde ich mich wieder melden.
Ciao Rossi

Der übliche Weg…
Ähm - da hast Du Sich wohl ein wenig ver****hen lassen!

Hi!

Der übliche Weg ist der, dass Du Deinem Arbeitgeber zwar die Bruttosumme zurückzahlst, der diesen Betrag allerdings in der SV und beim Steuerabzug (beides ist ja schon erfolgt) korrigiert!

Sprich: Was Du zuviel gezahlt hast, bekommst Du zurück! Nix mit Steuererklärung oder so…

Grüße
Guido

soooo las man’s nicht…
…oder hab ich da was ueberlesen?

)) gruss - digi :smile:)