Hallo,
nehmen wir einmal an, Person A würde bei Firma B arbeiten.
Der Chef von Firm B hätte dieses Jahr ein volles Monatsgehalt als weihnachtsgeld ausbezahlt. Dieses wäre eine freiwillige Zuwendung von seiner Seite, nicht im Arbeitsvertrag oder ähnliches.
Jetzt hätte A aber auf dieses 13. monatsgehalt, welches zusammen mit dem 11. ausbezahlt wurde, volle Sozialbgaben (SolZ, KV, PV, Rv & AV) bezahlt.
A stößt dann auf folgendes:
http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl01699…
(Sozialabgaben auf Weihnachtsgeld verfassungswidrig)
Gilt dies hier?
Und wäre dem so, und diese Abgaben wären zu Unrecht abegführt worden, was sollte sie dann unternehmen um diese zurückzubekommen?
Vielen Dank,
Norah
Servus,
http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl01699…
(Sozialabgaben auf Weihnachtsgeld verfassungswidrig)
Gilt dies hier?
Radio Eriwan antwortet: Im Prinzip ja, aber der Gesetzgeber hat die ihm in dem zitierten Urteil gestellte Aufgabe schon seit Jahren erfüllt: Das „Dreizehnte“, unabhängig davon, ob es Osterhasen- oder Gardefüsiliersgeld genannt wird, ist SV-pflichtig, und es wird auch bei der Berechnung von Leistungen aus der SV einbezogen. Die beanstandete Assymmetrie besteht nicht mehr, und alle sind glücklich.
Schöne Grüße
MM
Abend
Das „Dreizehnte“, unabhängig davon, ob es
Osterhasen- oder Gardefüsiliersgeld genannt wird, ist
SV-pflichtig, und es wird auch bei der Berechnung von
Leistungen aus der SV einbezogen. Die beanstandete Assymmetrie
besteht nicht mehr, und alle sind glücklich.
Das meinst du aber nicht wirklich ernst oder (das mit dem glücklich)?
Gruß
Stefan
o.T. - sowas von!
Hi!
Das meinst du aber nicht wirklich ernst oder (das mit dem
glücklich)?
Also ICH war es, als ich ALG1 bezog (waren immerhin knappe 8000€, die in die Berechnung mit einflossen)
Außerdem: Besser so als die Abzocke vorher!
LG
Guido
Hallo Guido!
Also ICH war es, als ich ALG1 bezog (waren immerhin knappe
8000€, die in die Berechnung mit einflossen)
Ich bezog mich auf das Bezahlen, über den anderen Standpunkt
(Leistungsempfänger) hatte ich nicht nachgedacht.
In deinem Fall hätte ich mich natürlich auch gefreut.
Außerdem: Besser so als die Abzocke vorher!
Das stimmt, gerechter ist es.
Gruß
Stefan