Liebe/-r Experte/-in,
ich bin seit dem 10.01.2011, befristet bist zum 31.12.2011, im öffentl. Dienst angestellt und für mich gilt der TvöD.
Meine Tochter kam am 20.05.2011 zur Welt, seitdem bin ich in Elternzeit.
Vorher, vom 16.02.2011 bis zum 08.03.2011, hatte ich ein Beschäftigungsverbot.
Vom 09.03.2011 bis 23.03.2011 hatte ich Urlaub und am 24.03.2011 begann der Mutterschutz (errechneter Entbindungstermin war der 05.05.2011).
Das mir generell nach §20 TvöD Weihnachtsgeld im Jahr der Geburt zusteht, habe ich verstanden, ich hoffe richtig!?
Nun frage ich mich aber, was mit der Zeit des Beschäftigungsverbotes ist, wird das vom Anspruch abgezogen?
Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen! Vielen Dank schonmal!