Guten Tag,
folgende Situation hat mein Interesse geweckt…
Person A hat nach dem Abschluss einer Berufsausbildung in dem gleichen Versicherungsunternehmen einen befristeten Arbeitsvertrag (1 Jahr) abgeschlossen. Allerdings trat Person A nach 8 Monaten (zwangsweise) den Zivildienst an. In diesem Beispiel ruht der Arbeitsvertrag nun für die verbleibenden 4 Monate und läuft dann aus.
Hat Person A gegen den Arbeitgeber B einen Anspruch auf Weihnachtsgeld für 2/3 des Jahres (die Zeit die A für B tätig war?). Im Arbeitsvertrag wurde mit Person A vereinbart, dass der Tarifvertrag zugrunde liegt.
In diesem Beispiel findet der MTV für Innendienstangestellte Anwendung ( http://www.agv-vers.de/tarifpolitik/tarifvertraege/M… ) Ich interpretiere II §3 Zif. 3 so, dass A einen entsprechenden Anspruch hat. Wie lautet Eure Auffassung zu diesem Sachverhalt?
Vielen Dank für Eure Antworten