Weihnachtsgeld trotz vorzeitigem Ausscheiden?

Person A arbeitet in einem Großkonzern, der im November Weihnachtsgeld auszahlt. Nun hat Person A die Möglichkeit den Job zu wechseln.

Würde es trotzdem noch Weihnachtsgeld geben, auch wenn Person A zu Ende Oktober das Unternehmen verlässt (z.B. weil im November noch Nachverrechnungen ausstehen?

Sprich, zählt der Arbeitsmonat oder der letzte Zahlungsmonat als Grundlage zur Zahlung des Weihnachtsgeldes? Oder wird es eh anteilig gezahlt?

Weihnachtsgeld ist in der Regel eine freiwillige soziale Leistung des Arbeitgebers. Mitunter finden sich dazu Aussagen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung. Üblich ist jedoch, dass das Weihnachtsgeld sogar bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer bis Ende März des Folgejahres zurückzuzahlen ist - denn es soll ja der Mitarbeiterbindung dienen.