Weihnachtsgeld und Jobwechsel ?

Liebe Kollegen,

aus einer Diskussion heraus hat sich eine Frage ergeben:
Wenn ein AN die Firma wechselt, was ist dann mit dem Weihnachtsgeld respektive wie´s bei mir heißt der Jahresleistung ?

Folgendes Szenario: Das 13. Gehalt wird als Abschlag Ende Oktober ausgezahlt und Ende November endgültig verrechnet.
Wenn ich nun z.B. zum 30.09. die Firma verlasse, was passiert dann ? Von der alten Firma kriege ich nichts mehr und von der Neuen bestenfalls einen Teil (z.B. 3/12) ?
Angeblich soll sogar das gesamte Geld zurückgefordert werden, wenn ich z.B. am 31.12. die Firma verlasse ??

Wenn man das mal weiterspinnt müßte man ja beim Gespräch über eine neue Position diese Verluste mitverhandeln, oder ?

Viele Fragen, und ich bin kein Arbeitsrechtler…
daher vorab meinen Dank an die Experten

Gruß
Bernd

Das Problem ist, daß dieses keine einheitliche, also gesetzliche Regelung ist. Es ist individuell in den Verträgen drin.
Die meisten AG schreiben rein, daß diese Jahresleistung zurückgezahlt werden muß, wenn bis zu einem bestimmten Datum vom AN gekündigt wird. Meist liegt dieses Datum 3 bis 6 Monate nach der Leistung.
Es ist aber richtig, daß es die neue und die alte Firma nicht besonders interessiert. Die alte zahlt nichts weiteres. Die neue meist einen Anteil, der sich nach der Anzahl der Monate richtet.

Gruß
DSE

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich würde aber nicht soweit gehen und dieses in den Gehaltsforderungen bei der neuen Arbeitsstelle mit einbringen, da es den neuen AN nicht interessiert. Vielleicht gibt es beim neuen sogar gar keine Jahresleistung !!! Vielleicht kann man das Gehalt um ein paar Mark erhöhen, wenn man sagt, daß bei einem Wechsel vor dem Datum X die Jahresleistung wegfällt. Allerdings sollte man meiner Meinung damit vorsichtig sein, denn es könnte auch negativ aufgefaßt werden.

DSE

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

das 13. Monatsgehalt ist in aller Regel eine tarifliche Leistung. Sie kann aber auch individuell im Arbeitsvertrag verhandelt sein. Die Klausel der Rückzahlung ist rechtens. Du mußt nur sehen, wenn Ihr einen gültigen Tarifvertrag habt, was da drinsteht. Wenn Ihr keinen gültigen Tarifvertrag habt gilt dein Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung.

Grüße
Michael

aus einer Diskussion heraus hat sich eine Frage ergeben:
Wenn ein AN die Firma wechselt, was ist dann mit dem
Weihnachtsgeld respektive wie´s bei mir heißt der
Jahresleistung ?

Folgendes Szenario: Das 13. Gehalt wird als Abschlag Ende
Oktober ausgezahlt und Ende November endgültig verrechnet.
Wenn ich nun z.B. zum 30.09. die Firma verlasse, was passiert
dann ? Von der alten Firma kriege ich nichts mehr und von der
Neuen bestenfalls einen Teil (z.B. 3/12) ?
Angeblich soll sogar das gesamte Geld zurückgefordert werden,
wenn ich z.B. am 31.12. die Firma verlasse ??

Hallo Bernd.

Ob eine Rückzahlung und/oder eine anteilige Ausschüttung bei Ausscheiden/Eintreten aus dem/in ein Arbeitsverhältnis im laufenden Kalenderjahr stattfindet ergibt sich einzig und allein aus den jeweiligen vertraglichen (AV, TV, BetrV) Regelungen. Ohne die vertraglichen Klauseln zu kennen, kann man Deine Frage schlicht und einfach nicht beantworten. Es kann theoretisch auch sein, daß man bei Betrieb A, den man verläßt, vollen Anspruch ohne Rückzahlung behält und bei Betrieb B, wo man neu anfängt, noch zusätzlich anteilig bedacht wird. Alles ist möglich.

Wenn man das mal weiterspinnt müßte man ja beim Gespräch über
eine neue Position diese Verluste mitverhandeln, oder ?

– „verhandeln“ kann man alles. Ob man es kriegt ist etwas anderes…

Gruß,
LeoLo