Weihnachtsgeld und Kündigung genauer Stichtag

Mir wurde am 15.12.09 zum 31.01.10 gekündigt. Nun wurde mir die Weihnachtsgratifikation in Höhe eines Monatslohns nicht bezahlt. Man verwies auf folgenden Passus im Arbeitsvertrag: „Die Weihnachtsgratifikation kommt nicht zur Auszahlung, wenn der Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis vor dem 31.12. oder zu einem früheren Zeitpunkt gekündigt hat.“ Jetzt kommt’s: „Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis vor dem 31.12. oder fristlos gekündigt hat.“ Meine Frage, was ist mit vor dem 31.12. gemeint ? Die Überreichung der Kündigung oder das Ende des Arbeitsverhältnisses, was ja bei mir der 31.01.10 wäre? Habt Ihr da eine Idee ?

Hey,

Rückzahlungsfrist kommt nur dann zustande, wenn´s im arbeitsvertrag erläutert ist-das ist hier der fall-jedoch tritt bei dir die BINDUNGSFRIST ein-du bist ja noch bis januar ( und nicht laut eurer klausel nur bis 31.12.) dort beschäftigt, also hast du laut arbeitsrechtler darauf anspruch!
Entscheidend ist das Ende des Arbeitsverhältnisses.

http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/arbei…
Hab dazu auch den passenden link für dich.
MfG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es ist hier die Kündigung als einseitige Willensbekundung gemeint und nicht das Ende des Arbeitsvertrages.

Es ist hier die Kündigung als einseitige Willensbekundung
gemeint und nicht das Ende des Arbeitsvertrages.

Also habe ich Deiner Meinung nach keinen Anspruch auf die
Weihnachtsgratifikation, da der Arbeitgeber seine Willen
zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor dem 31.12.
ausgesprochen hat?

Hallo,

so einen Passus habe ich bisher noch nicht gesehen. Ich halte diesen für sittenwidrig. Man kann vereinbaren, dass eine Kündigung bei personen - oder verhaltensbedingten Gründen zu einem Abzug des Weihnachtsgeldes führen kann aber so nicht, da es ja ein Gehaltsbestandteil sein soll. Ich würde den Arbeitgeber anschreiben mit der Bitte um Auszahlung und bei Nichtreagieren des AG, würde ich zum Arbeitsgericht gehen!

Gruß
Daniel

Hallo karavan01,hast Du am 15.12.09 eine SCHRIFTLICHE Kündigung bekommen oder hat man es Dir nur MÜNDLICH mitgeteilt?Teilst Du es mir bitte mit? Danke.
Mir wurde am 15.12.09 zum 31.01.10 gekündigt. Nun wurde mir
die Weihnachtsgratifikation in Höhe eines Monatslohns nicht
bezahlt. Man verwies auf folgenden Passus im Arbeitsvertrag:
„Die Weihnachtsgratifikation kommt nicht zur Auszahlung, wenn
der Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis vor dem 31.12. oder zu
einem früheren Zeitpunkt gekündigt hat.“ Jetzt kommt’s: „Das
gilt auch, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis vor dem
31.12. oder fristlos gekündigt hat.“ Meine Frage, was ist mit
vor dem 31.12. gemeint ? Die Überreichung der Kündigung oder
das Ende des Arbeitsverhältnisses, was ja bei mir der 31.01.10
wäre? Habt Ihr da eine Idee ?

ich habe eine schriftliche Kündigung bekommen am
15.12.09

Hallo karavan01,hast Du am 15.12.09 eine SCHRIFTLICHE

Kündigung bekommen oder hat man es Dir nur MÜNDLICH
mitgeteilt?Teilst Du es mir bitte mit? Danke.

Mir wurde am 15.12.09 zum 31.01.10 gekündigt. Nun

wurde mir

die Weihnachtsgratifikation in Höhe eines Monatslohns

nicht

bezahlt. Man verwies auf folgenden Passus im

Arbeitsvertrag:

"Die Weihnachtsgratifikation kommt nicht zur

Auszahlung, wenn

der Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis vor dem

31.12. oder zu

einem früheren Zeitpunkt gekündigt hat." Jetzt

kommt’s: "Das

gilt auch, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis

vor dem

31.12. oder fristlos gekündigt hat." Meine Frage, was

ist mit

vor dem 31.12. gemeint ? Die Überreichung der

Kündigung oder

das Ende des Arbeitsverhältnisses, was ja bei mir der

31.01.10

wäre? Habt Ihr da eine Idee ?