Ein Mitarbeiter hat im Dezember Weihnachtsgeld erhalten und mit der Abrechnung
wurde ein Schreiben beigelegt in dem es heißt dass, falls das
Arbeitsverhältnis vor dem 31.03.2005 endet, er dies eventuell zurückzahlen muss.
Meine Fragen:
Wann muss man kündigen um eine Rückzahlung zu vermeiden?
Kann man seinen Chef eventuell schon früher informieren bzw. die
Kündigung einreichen um ihm die Chance zu geben jemand neues zu
finden?
Wie verhält es sich bei einer Kündigung seitens des Arbeitgebers,
muss man dann auch zurückzahlen?
Hallo Christian,
in dem Schreiben steht eindeutig drin: „…falls das Arbeitsverhältnis vor dem 31. 03. 2005 endet…“. Damit sind alle Deine Fragen beantwortet.
Meine Fragen:
Wann muss man kündigen um eine Rückzahlung zu vermeiden?
Wann ist egal, hauptsache frisgerecht und natürlich zum 31. März 2005.
Kann man seinen Chef eventuell schon früher informieren bzw.
die
Kündigung einreichen um ihm die Chance zu geben jemand neues
zu
finden?
Na klar.
Wie verhält es sich bei einer Kündigung seitens des
Arbeitgebers,
muss man dann auch zurückzahlen?
Jap. Wenn sie ansonsten rechtens ist.
LG
Jana
Hi!
Ein Mitarbeiter hat im Dezember Weihnachtsgeld erhalten und
mit der Abrechnung
wurde ein Schreiben beigelegt in dem es heißt dass, falls das
Arbeitsverhältnis vor dem 31.03.2005 endet, er dies eventuell
zurückzahlen muss.
Steht es dort genau mit diesem Wortlaut?
Würde da nämlich etwas in der Art stehen:
…muss am 31.3.05 in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen…
dann solltest Du es unterlassen, vor dem 1.4.05 Deine Kündigung abzugeben, wenn Du das WG behalten willst!
Ansonsten: Siehe Jana 
LG
Guido
Hallo
wurde ein Schreiben beigelegt in dem es heißt dass, falls das
Arbeitsverhältnis vor dem 31.03.2005 endet, er dies eventuell
zurückzahlen muss.
Was steht denn da genau? Ohne den konkreten Wortlaut kann man hier nur rumraten. Ich vermute nämlich, daß dort nicht wirklich „eventuell“ steht… Wie hoch ist denn das Weihnachtsgeld? Wird es ausschließlich aus Freiwilligkeit gezahlt oder gibt es noch etwas vertragliches dazu?
Gruß,
LeoLo
Hier der genaue Wortlaut:
"Der Ordnung halber müssen wir nochmals darauf hinweisen, dass es sich dabei um eine einmalige freiwillige Leistung handelt, die für die Zukunft keinen Rechtsanspruch begründen kann.
Sie verpflichten sich zur Rückzahlung der Gratifikation, wenn das Dienstverhältnis vor dem 31.03.2005 endet.
Durch die Entgegennahme der Gratifikation erklären Sie formlos Ihre Informierung und Ihr Einverständnis mit dieser Regelung.
Ausgehändigt mit der Verdienstabrechnung Nov. 2004"
Wurde nicht mal unterschriebn vom Arbeitgeber oder Personalabteilung.
Es geht um ca. 800 € Netto.
Christian
Hallo
Es geht um ca. 800 € Netto.
Ist die Höhe der Zuwendung mehr oder weniger als ein halbes Monatsbrutto?
Sollte es gleich oder weniger als 1/2 Brutto sein, kannst Du auf jeden Fall zum 31.03. ausscheiden ohne zurückzahlen zu müssen.
Aber auch im anderen Falle kann man gerne streiten, meines Erachtens aber, ist aufgrund des Wortlautes dieses Schreibens eine Kündigung zum 31.03. eindeutig möglich.
Wann die Kü zugeht, ist für die Rückzahlung hier irrelevant, entscheidend ist der Tag des rechtlichen Endes des Beschäftigungsverhältnisses.
Gruß,
LeoLo