wie ist das bei Weihnachtsgeld i.V.m. einem befristeten Arbeitsvertrag? Im Falle einer Kündigung kann das WG vom AG bis 30.4. des Folgejahres zurück verlangt werden. Was ist aber, wenn ein Zeitvertrag bereits am 31.3. endet und nicht verlängert wird? Danke für Eure Antwort(en) im Voraus!
Was ist
aber, wenn ein Zeitvertrag bereits am 31.3. endet und nicht
verlängert wird?
Man sollte den genauen Wortlaut des Vertrages dazu wissen. Aber ein Befristungsauslauf ist keine Kündigung. Kommt also drauf an, was da genau drin steht.
Das Auslaufen einer Befristung an sich stellt keinen zulässigen Grund für eine berechtigte Rückforderung einer Sonderzuwendung da. Ausnahme könnte zumindest theoretisch sein, wenn dem AN eine Verlängerung angeboten wird und dieser sie ausschlägt, aber selbst dann dürfte es für den AG schwer werden, eine solche Rückzahlung durchzusetzen, wenn dieser Fall nicht explizit vertraglich so fixiert wurde.