Hallo @lle,
was tun, wenn man die Mitteilung erhält, dass es auf Grund der schwierigen
finanziellen Situation nur noch 50% Weihnachtsgeld gibt, man aber laut
Manteltarif Anspruch auf 95% hat? Innerhalb welcher Frist sind solche
Gratifikationen arbeitsrechtlich einklagbar (drei Jahre?) und was muss man sonst
noch beachten, um nicht seine Ansprüche zu verlieren? D@nke! Reinhard
Innerhalb welcher Frist sind solche Gratifikationen arbeitsrechtlich einklagbar (drei Jahre?) und :was muss man sonst noch beachten, um nicht seine Ansprüche zu verlieren? D@nke!
Meistens enthält ein Arbeits- und auch diemeisten Tarifverträge eine sogenannte Ausschlussfristen-Klausel. Dort steht, bis wann Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag geltend gemacht werden. Damit werden die gesetzl. Verjährungsfristen wirksam „ausgehebelt“.
Ob Kürzungen bei geltendem Tarifvertrag statthaft sind kann ich dir leider nicht sagen.
!! Angaben ohne Gewähr. Dies ist keine Rechtsberatung. Äußerungen erfolgten auf Grund persönlicher Einschätzung !!
LG Jadzia
Meistens enthält ein Arbeits- und auch diemeisten
Tarifverträge eine sogenannte Ausschlussfristen-Klausel. Dort
steht, bis wann Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag geltend
gemacht werden. …
hier fehlt das müssen.
LG Jadzia