Weihnachtsgeld vs. 13. Monatsgehalt

Nein, Du scheinst nur Deutsch nicht zu verstehen.
Hi!

Du sagst also, man kann alles mögliche im Vertrag festlegen,
das gilt aber alles nicht.

Nein, ich sage, dass man eben nicht ALLES in einem Vertrag (trotz Autonomie) vereinbaren kann - sogar mit Beispiel.

Hm. Das widerspricht aber der Vertragsautonomie in
Deutschland. Das widerrum wäre nur zulässig, wenn ein
entsprechendes Gesetz derartige einzelvertragliche Regelungen
ausdrücklich verbieten würde.

Nunja - wenn DAS Dein Rechtsverständnis ist, ist es wertlos, Dich darauf aufmerksam zu machen, dass ein Gros im Arbeitsrecht eben nicht durch Gesetze sondern durch ständige Rechtsprechung oder auch einfach nur wichtige BAG-Urteile existiert.

Zudem: In dem von Dir genannetn Link, wird in jedem zweiten
Satz erwähnt, was für Auswirkungen einzelvertragliche
Vereinbarungen haben. Aber die gelten deiner Meinung nach ja
sowieso nicht.

Entweder hast Du ein schlichtes Problem mit dem Verständnis der deutschen Sprtache, oder aber Du leidest an einer stark selektiven Wahrnehmung.

Ich habe nie behauptet, dass man NICHTS vertraglich regeln kann - Du dagegen, dass es egal ist, wie das Kind heißt, da man vertraglich ALLES regeln kann.

Ich habe ehrlich gesagt keine Lust mehr auf diese Diskussion, da der Einzige, der dauernd Dinge behauptet, welche er nicht belegt (belegen KANN) Du bist.

PLONK

Guido

Also… hm… ich bin nur noch mehr verwirrt als zu dem Zeitpunkt, wo ich den Artikel noch nicht eröffnet hatte… ;-/

Wenn im Vertrag NUR Folgendes steht:

„Der Arbeitnehmer erhält eine Weihnachtsgeld in Höhe eines 13. Monatsgehalts.“

Das Problem ist ja, dass beide Wörter in einem Satz vorkommen. Mich würde interessieren, wie man nun vorgeht, um abzugrenzen, ob das Geld den Charakter von Weihnachtsgeld oder eines 13. Monatsgehalts besitzt. Letztlich wird dadurch ja festgelegt, ob man verpflichtet ist, das Geld bei vorzeitigem Ausscheiden anteilig zurückzuzahlen (13. Monatsgehalt) oder eben nicht (Weihnachtsgeld).

Kann jemand noch einmal Hilfestellung, wie man dort vorgeht? Danke für Eure bisherigen Bemühungen! :smile:

Grüße,

Delomaha

Hi!

ICH habe geschrieben, was ICH glaube, EK hat das Gegenteil geschrieben.

Da er der mit dem besseren rechtlichen Background ist, würde ich im Zweifel eher auf seine Aussage vertrauen.

Allerdings sollte meiner Meinung nach genau geprüft werden, was sonst noch so wortgenau im fiktiven Vertrag steht.
Leider kann nicht alles in einem Forum wie diesem geklärt werden, da oftfeine Details den Ausschlag geben.

VG
Guido