Nein, Du scheinst nur Deutsch nicht zu verstehen.
Hi!
Du sagst also, man kann alles mögliche im Vertrag festlegen,
das gilt aber alles nicht.
Nein, ich sage, dass man eben nicht ALLES in einem Vertrag (trotz Autonomie) vereinbaren kann - sogar mit Beispiel.
Hm. Das widerspricht aber der Vertragsautonomie in
Deutschland. Das widerrum wäre nur zulässig, wenn ein
entsprechendes Gesetz derartige einzelvertragliche Regelungen
ausdrücklich verbieten würde.
Nunja - wenn DAS Dein Rechtsverständnis ist, ist es wertlos, Dich darauf aufmerksam zu machen, dass ein Gros im Arbeitsrecht eben nicht durch Gesetze sondern durch ständige Rechtsprechung oder auch einfach nur wichtige BAG-Urteile existiert.
Zudem: In dem von Dir genannetn Link, wird in jedem zweiten
Satz erwähnt, was für Auswirkungen einzelvertragliche
Vereinbarungen haben. Aber die gelten deiner Meinung nach ja
sowieso nicht.
Entweder hast Du ein schlichtes Problem mit dem Verständnis der deutschen Sprtache, oder aber Du leidest an einer stark selektiven Wahrnehmung.
Ich habe nie behauptet, dass man NICHTS vertraglich regeln kann - Du dagegen, dass es egal ist, wie das Kind heißt, da man vertraglich ALLES regeln kann.
Ich habe ehrlich gesagt keine Lust mehr auf diese Diskussion, da der Einzige, der dauernd Dinge behauptet, welche er nicht belegt (belegen KANN) Du bist.
PLONK
Guido
