die grundsätzliche Unterscheidung von Weihnachtsgeld und 13. Monatsgehalt ist mir klar. Wie aber findet man heraus, dass die entsprechende Formulierung im Vertrag das eine oder das andere bedeutet?
Bsp:„Der Arbeitnehmer erhält ein Weihnachtsgeld in Höhe eines 13. Monatsgehaltes“.
Handelt es sich hierbei um Weihnachtsgeld oder um ein 13. Monatsgehalt?
Bsp:„Der Arbeitnehmer erhält ein Weihnachtsgeld in Höhe eines
13. Monatsgehaltes“.
die Formulierung ist unsinnig, denn solange nicht definiert ist, was einem 13. Monatsgehalt entspricht, weiß man auch nicht, wie hoch das Weihnachtsgeld ist.
Eine Formulierung wie „Der Arbeitnehmer erhält ein Weihnachtsgeld in Höhe eines Monatsgehaltes“, wäre schlüssig.
Zudem ist es völlig Wurst ob das nun Bonus, Prämie, Weihnachstgeld, Urlaubsgeld oder 13tes Gehalt heißt. Es muss lediglich klar definiert sein.
das Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Leistung, die der Arbeitgeber zahlt oder eben nicht. Im Gegensatz dazu ist ein 13. Monatsgehalt fester Bestandteil des jährlichen Entgeltes.
Bsp:„Der Arbeitnehmer erhält ein Weihnachtsgeld in Höhe eines
13. Monatsgehaltes“.
Das ist die Zusage, dass ein Weihnachtsgeld gezahlt wird, verbunden mit der Angabe der Höhe. Irgendwo im Kleingedruckten findet sich bestimmt die Passage, dass Weihnachtsgeld freiwillig pipapo.
ist keine klare vertragliche Regelung getroffen, sondern nur von Weihnachtsgeld (genauer: Weihnachts gratifikation ) die Rede, gehen die Gerichte überwiegend davon aus, dass bei vorzeitigem Ausscheiden kein anteiliger Anspruch besteht, beim 13. Gehalt schon.
Sind weitere Voraussetzungen für das Entstehen eines Anspruchs auf eine Sonderzahlung nicht vereinbart, spricht dies dafür, dass die Sonderzahlung ausschließlich als Gegenleistung für die Arbeitsleistung geschuldet wird und nicht von weiteren Anspruchsvoraussetzungen abhängig ist.
Wenn jemand beides kombiniert, gilt die Unklarheitenregel, also die günstigere Auslegung. Diese Klausel bedeutet also: Es gibt ein 13. Gehalt und das ist „zu Weihnachten“ fällig, also mit dem Monatsgehalt November.
Das Weeihnachtsgeld KANN eine freiwillige Leistung sein. Es kann aber auch im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag festgelegt sein - dann ist es ein fester Bestandteil des jährlichen Gehalts. Es kann sogar dadurch zum festen Bestandteil werden, wenn der Arbeitgeber es mehrere jahre hintereinander zahlt.
Aha. Es ist also nicht entscheidend was im Vertrag steht? So
so.
Korrekt.
Du kannst bspw. ja mal spaßehalber versuchen, ein vereinbartes 13. Gehalt nur dann zu gewähren, wenn man bis zum 31.3. des Folgejahres beschäftigt ist.
Aber da der UP das weiß, das Thema hier schon zigfach diskutiert wurde, und EK das in diesem Thread auch schon ansprach, ist eine weitere Diskussion in der Tat überflüssig.
Ähm - hast Du den Artikel gelesen?
Da ist (völlig korrekt) erwähnt, dass ein 13. eben nicht eine freiwillige Leistung ist sondern ein fester Bestandteil des Entgelts.
Ähm - hast Du den Artikel gelesen?
Da ist (völlig korrekt) erwähnt, dass ein 13. eben nicht eine
freiwillige Leistung ist sondern ein fester Bestandteil des
Entgelts.
Das gilt aber für ein vertraglich vereinartes „Weihnachtsgeld“ genauso - unterschiedlich ist nur, das ein 13. Gehalt bei Ausscheiden auch anteilig gezahlt wird, während ein Weihnachtsgeld halt nur an den gezahlt wird, der Weihnachten auch zum Betrieb gehört. „Freiwillig“ sind beide Leistungen in dem Sinne, da es keine gesetzlichen Zwang dazu gibt - es gilt also in beiden Fällen, was im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Deswegen kann man nicht sagen, daß eine sei „freiwillig“ und das andere nicht. Beide sind „freiwillig“, und beide sind verpflichtend, wenn es der Arberitsvertrag/Tarifvertrag so festschreibt.
Vielleich reden wir aneinander vorbei: Ich hatte den Eindruck, daß hier im Forum die Meinung vertreten wird, das ein Weihnachtgeld vom Arbeitgeber mal gezahlt werden kann und mal nicht, gerade wie’s ihm beliebt. Wenn aber das Weihnachtsgeld Bestandteil des Arbeitsvertrages ist, dann hat der Arbeitnehmer darauf den gleichen Rechtsanspruch wie auf ein 13. Gehalt, das im Arbeitsvertrag vereinbart ist - nur eben mit dem oben genannten Unterschied, daß es kein anteiliges Weihnachtsgeld gibt.
Rede ich chinesisch oder willst Du mich nicht verstehen?
Aha. Es ist also nicht entscheidend was im Vertrag steht? So
so.
Korrekt.
Du sagst also, man kann alles mögliche im Vertrag festlegen, das gilt aber alles nicht.
Hm. Das widerspricht aber der Vertragsautonomie in Deutschland. Das widerrum wäre nur zulässig, wenn ein entsprechendes Gesetz derartige einzelvertragliche Regelungen ausdrücklich verbieten würde. Dieses Gesetz solltest Du dann mal nennen.
Zudem: In dem von Dir genannetn Link, wird in jedem zweiten Satz erwähnt, was für Auswirkungen einzelvertragliche Vereinbarungen haben. Aber die gelten deiner Meinung nach ja sowieso nicht.