Weihnachtsgeld während Beschäftigungsverbot

Nehmen wir Mal an, eine Angestellte wird schwanger und aufgrund der Corona Situation wird sie ins Beschäftigungsverbot geschickt. Bisher bekam sie immer Urlaubsgeld ( bar auf die Hand), aber diesmal erhält sie nichts.

Sie hat aber bis Anfang November gearbeitet.
Hat sie überhaupt einen Anspruch?
Kann sie irgendwelche Schritte erwägen?

Ist irgendwie wuselig. Sie hat (mehrmals) zu Weihnachten Urlaubsgeld bar auf die Hand bekommen. Nun ist sie nicht mehr in der Firma und das „bar auf die Hand“ klappt nicht?

Vielleicht kann @anon58271165 was schreiben zum Thema Gewohnheitsrecht?

Sie hat nicht die Firma verlassen, sie hat nur Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft bekommen!

Nun ist sie nicht mehr im Firmengebäude anwesend, kann dort die Hand nicht aufhalten für Bargeld. Besser verständlich?

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Das hat bei einem Beschäftigungsverbot nichts damit zu tun, sie kann auch extra hinfahren, um das Urlaubgeld abzuholen.

Hallo,
gibt es einen Tarifvertrag?
Aber komisch, wenn man zu Weihnachten Urlaubsgeld bekommt.
Und Urlaubsgeld auf die Hand hört sich an wie ein Bauer-Knecht-Verhältnis.
Gruß
Alfons

Hallo Alfons,

interessant wäre auch, was im Vertrag überhaupt zum Thema Urlaubsgeld steht.

habe ich auch noch nie gehört und finde es sehr seltsam.

Gruß
Christa

Entschuldigen Sie, sie hat das natürlich nicht im Vertrag stehen. Und Sie erhält wohl ihr Nettolohn je zur Hälfte 1* im Sommer vor den Ferien und 1* vor Weihnachten, dann quasi als Weihnachtsgeld.
Sie besucht wohl die Kolleginnen regelmäßig, da sie befreundet sind. Der Chef hätte deswegen die Möglichkeit, ihr das Geld zu geben

Äh, gibt es überhaupt einen (schriftlichen) Arbeitsvertrag? Was ist das für ein komisches Arbeitsverhältnis, bei dem man 2x/Jahr sein Lohn bekommt? Osterhase und Weihnachtsmann?

Ist es jetzt nun Lohn oder Weihnachtsgeld??

Der Nettolohn durch 2.
Teil 1 = Urlaubsgeld
Teil 2 = Weihnachtsgeld

Schriftlicher Vertrag ohne Vereinbarung zum urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Den Rest kann ich nicht beantworten

Meine Güte, ist es so schwer, sich verständlich auszudrücken? Sie bekommt dann Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld in Höhe des halben Nettolohns.

Ich weiß nicht, inwiefern man sich da auf Gewohnheitsrecht berufen kann, zumal wenn das

stimmt. Das sieht für mich wie Schwarzgeld aus. Oder kriegt sie auch jeden Monat noch eine Lohntüte?

Nein, den Lohn erhält sie ganz normal.

???

Und für die anderen Monate erhält sie keinen Lohn?

Was steht denn eigentlich auf der Lohnabrechnung?

Wenn das so „natürlich“ ist, kann es fast bloß um Gastronomie oder Taxigewerbe gehen. Dort gelten keine Regeln, da macht jeder, was er will, und hofft eben, nicht erwischt zu werden.

Schöne Grüße

MM

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Also jetzt noch mal von Vorne:

Für alle, die schon rumspekuliert haben.
Gewohnheitsrecht heißt im Arbeitsrecht „betriebliche Übung“. Und daraus können sich sehr wohl dauerhafte Ansprüche eines AN ableiten.
Dann haben unter Umständen auch nicht ganzjährig beschäftigte AN einen zumindest anteiligen Anspruch auf diese Vergütung.
Wenn allerdings diese Art der Vergütung

ausgezahlt wird, stellen sich die Fragen, ob es dazu eine schriftliche Regelung (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag) gibt bzw. ob die „betriebliche Übung“ nachweisbar ist.

Und natürlich stellt sich die Frage, wenn die Threadstarterin bestimmte Hinweise in diesem Thread ignoriert und ihren Anspruch erneut formuliert,

ob Ihr nicht klar ist, daß bei dieser Zahlungsform natürlich der Verdacht der Steuerhinterziehung sowie des Sozialversicherungsbetrugs bzw. der Beihilfe oder Mittäterschaft im Raum steht oder ob ihre Geldgier größer ist als ihr Unrechtsbewußtsein.

&tschüß
Wolfgang

Es gibt angeblich durch ihren Arbeitgeber keinerlei Nachweis, das ein Urlaubs- und Weihnachtsgeld gezahlt wird. Auch hat sie weiterhin keinen Anspruch formuliert, da sie es als betteln empfinden würde. Es geht lediglich um einen Rat, wie sie mit dieser Situation umgehen soll.

Ich kann ihr dabei nicht helfen, dazu braucht sie Fachleute. Um vorab einen ersten Rat zu bekommen, hab ich ihr hierrüber meine Hilfe angeboten.

Wie soll ich sagen, sie ist auf das Geld auch etwas angewiesen, wie viele Frauen im Niedriglohnsektor. Mit Geldgier hat das meines Erachtens nichts zu tun.

bisher empfand sie es als eine Art Schenkung

Hallo Sommersprosse,

bereits durch eine kurze Recherche hätte die betroffene ANin und/oder Du herausfinden können, wie problematisch diese Art der Zahlung ist. Das es in der Gastronomie häufig Schwarzarbeit bzw. Schwarzzahlungen gibt, ist nun wirklich allgemein bekannt.

Natürlich könnte die ANin versuchen, die Zahlung brutto einzufordern und ggfs. einzuklagen - wahrscheinlich sogar mit Aussicht auf Erfolg. Doch besteht spätestens bei einer Klage die Gefahr, daß diese strafbare Steuer- und Sozialabgabenhinterziehung publik wird und Finanzamt, Renten-/Pflege-/Arbeitslosen- und Krankenversicherung alle Zahlungen unter die Lupe nehmen, ihren Anteil auch rückwirkend einfordern und ggfs. Strafverfahren einleiten (lassen).
Das ist nunmal das Grundproblem bei „Cash auf die Kralle“.

Und das mit der

ist schon an den Haaren herbeigezogen.

&tschüß
Wolfgang