Hallo,
ich habe schon im Internet gefortsch,aber hab nichts Richtiges gefunden.
Ich Arbeite in dieser Steuerkanzlei seit 2006. Im April 2012 ist meine Tochter zur Welt gekommen. Nach dem Mutterschutz, der im Juni 2012 endete, bin ich nahtlos in die Elternzeit gegangen.
Ich habe jedes Jahr ein Weihnachtsgeld in Höhe von meinem normalen Gehalt bekommen (Also wie ein 13. Gehalt)
In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes:
Soweit die Firma allgemein eine Weihnachtsgratifikation gewährt, erhält Fr. X diese ebenfalls.
Der Arbeitnehmer erkennt an, dass die Gratifikation freiwillig gezahlt wird und hierauf, auch nach wiederholter Zahlung, kein Rechtsanspruch besteht.
Der Anspruch auf Gratifikation ist ausgeschlossen, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Auszahlung oder bis zum 31.12. von einem der Vertragsparteien gekündigt wird oder infolge Aufhebungsvertrages endet.
Was meint Ihr? Würde mir mein Weihnachtsgeld zustehen?
Gruß LuiseMarie1982