Hallo,
ich habe ein Problem.
Während meiner Schwangerschaft war eigentlich mein Urlaubsgeld fällig!
Unser Kind ist am 12.11. tot geboren. Meinen Anspruch auf restlichen Schwangerschaftsurlaub habe ich in Anspruch genommen (…bis 12.1.04).Im moment bin ich noch berufsunfähig geschrieben.Ist meine Firma zur Zahlung des Weihnachtsgeldes verpflichtet? Ich bekomme seit 12 Jahren Weihnachtsgeld, auch alle anderen Kollegen/innen haben dieses Jahr ihr Geld erhalten.Wie soll ich mich verhalten???
Sandra
Hallo Sandra,
irgendein Gefühl sagt mir, dass Dein Arbeitgeber in der Richtung der Geno-Banken zu finden ist…
Ich hab mal in den Tarifvertrag reingeschaut. Eine Sonderzahlung („13. Gehalt“) ist im Tarif abgesichert, alles andere ist freiwillig. (Ich weiss nicht, ob ihr 13 oder 14 Gehälter habt).
Im Tarifvertragskommentar habe ich gefunden, dass der Anspruch auf Sonderzahlung an die Zahlung von Gehalt gekoppelt ist. Darin sind auch enthalten die Zahlung von Krankengeldzuschüssen oder Mutterschaftsgeldzuschüssen. Also, einfacher gesagt : Für die Zeit, wo Du noch „irgendwas“ von Deinem Arbeitgeber bekommen hast, steht Dir anteilig ein 13. Gehalt zu.
Meine Recherchen sind aber ohne Gewähr. Ich würde in Deiner Stelle erstmal in eurer Gehaltsabrechnung nachfragen, warum Du nichts bekommen hast. Kann ja auch ein Versehen sein. Ansonsten kann ich Dir emfpehlen, Dich mal mit der Gewerkschaft in Verbindung zu setzen (http://www.verdi.de), die geben Dir sicher auch Auskunft, wenn Du kein Mitglied bist.
Gruss Hans-Jürgen
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Hallo,
ich habe ein Problem.
Während meiner Schwangerschaft war eigentlich mein Urlaubsgeld
fällig!
Unser Kind ist am 12.11. tot geboren. Meinen Anspruch auf
restlichen Schwangerschaftsurlaub habe ich in Anspruch
genommen (…bis 12.1.04).Im moment bin ich noch berufsunfähig
geschrieben.Ist meine Firma zur Zahlung des Weihnachtsgeldes
verpflichtet? Ich bekomme seit 12 Jahren Weihnachtsgeld, auch
alle anderen Kollegen/innen haben dieses Jahr ihr Geld
erhalten.Wie soll ich mich verhalten???
Hallo Sandra
Zunächst einmal mein aufrichtiges Beileid.
Ich sehe zunächst keinen Grund, warum Dir die Sonderzuwendung nicht in voller Höhe zustehen sollte. Zumindestens darf es keinerlei Kürzung wegen der Schwangerschaft oder einem Beschäftigungsverbot geben.
Insofern solltest Du das Geld umgehend nachweislich anmahnen. Setze eine Frist von 14 Tagen. Sollte der AG bis dahin nicht zahlen, bleibt Dir nur der Weg zum ArbG, wo Du einen Mahnbescheid erwirkst.
Davon ab: Du erwähntest auch „Urlaubsgeld während der Schwangerschaft“. Hast Du dich da verschrieben oder steht diese Zahlung ebenfalss aus? Im Letzteren Falle müßte man wissen, ob vertraglich (AV, TV) Auschlussfristen vereinbart wurden.
Alles Gute.
Gruß,
LeoLo