Weihnachtsgeld zurückfordern

Hallo liebe WWW-Teilnehmer!

Ich habe eine rechtliche Frage zum Thema Arbeitsrecht.

Ich hatte zum 31.3. meinen Job gekündigt.
Nun schreibt mir mein „alter“ Chef, dass er das Weihnachtsgeld aus 2009 zurückfordert und beruft sich auf eine Klausel im Arbeitsvertrag.
Wortlaut: „Sonderzahlungen, die 100€ übersteigen, aber einen Bruttomonatsverdienst nicht erreichen, hat der Mitarbeiter zurückzuzahlen, wenn er bis zum 31.3. des Folgejahres (bei Weihnachtsgeld) durch Kündigung ausscheidet“.

Nun bin ich ja nicht bis zum 31.3. ausgeschieden, sondern am 31.3.! Oder seh ich da was falsch? Die schriftliche Kündigung hatte ich am Anfang des Monats eingereicht… Ist er mit der Forderung im Recht?

http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/rueckzah.htm

Also meiner Meinung nach ist dein Boss im Recht. Du interpretierst in die Wortwahl bzw. in die Art der Formulierung zuviel hinein. Spitzfindigkeiten lohnen hier nicht. Zahle das Geld zurück. Wenn du es dennoch darauf anlegen willst, schalte einen Anwalt ein.

Hallo,

hier greift die Klausel des Arbeitgebers. Zur Sicherheit würde ich einen Rechtsanwalt einschalten.

Viel Erfolg!

Hallo Locke 111

Nach der Schilderung des Sachverhaltes gibt es kaum eine Chance das Weihnachtsgeld behalten zu können. Die Formulierung „bis zum 31.03.“ bedeutet, dass die Rückforderung des Weihnachtsgeldes erfolgt, wenn das Arbeitsverhältnis im Zeitraum von 1.1. bis zum 31.3. durch Kündigung endet.Wenn es am 1.4. noch besteht greift diese Regelung nicht. Zu Prüfen wäre nur noch, ob es bei dieser Festlegung noch einschränkende Bestimmungen bezüglich der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses gibt.

Mit Freundlichen Grüßen

Josef Vogt

Hallo Locke111,
meine meinung nach, ist er mir der rückforderung nicht in Recht! Aber du solltes beim Arbeitsgericht oder bei einen Anwalt genau nach fragen.

Viel Glück und Grüße
NITO

Hallo Locke,
ich denke du hast schlechte Karten.
1.wird der Chef den Betrag vom letzten Netto Gehalt abziehen.
Das bedeutet du bekommst den Monat eh weniger netto raus.
2. stehts ja sowieso im Vertrag…ob du am oder um oder oder ausscheidest ist unwichtig…da 31.3 der 31.3 ist,so oder so.
3.Letztlich gibt es wohl Urteile die sinngemäß besagen das Arbeitnehmer Gehälter nicht ohne weiteres gekürzt werden dürfen, da der Arbeitnehmer mit dem ausbezahlten und verdientem Gehalt rechnet.
Das möglicherweise Durchzusetzen bedarf es bestimmt einen Anwalt.
Wobei Kosten,Nutzen und Risiko von dir zu beurteilen sind.
Frage wäre warum du gekündigt hast? und ob du evtl. bei deinem neuen Arbeitgeber Weihnachtsgeld für 2010 ausgehandelt hast oder noch kannst?