Hallo,
ich habe da ein Problem. Ich habe einen Arbeitsvertrag mit folgender Formulierung:
„Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zur Rückzahlung der Gratifikation, wenn das Arbeitsverhältnis bis zum 31. März des Folgejahres durch ordentliche Arbeitnehmerkündigung oder aus im Verhalten des Arbeitnehmers liegenden Gründen beendet wird.“
Jetzt weiß ich nicht ab wann ich das Weihnachtsgeld zurückgeben muss. Darf ich nicht vor ende März Kündigen und muss dann noch (bei 3 Monaten Kündigungsfrist) bis ende Juli dort arbeiten? Oder gilt die Frist für den Arbeitswechsel?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß Max