Weihnachtsgeld zurückzahlen

Was meinen Sie mit: Gilt dieses also auch in einem neuen Arbeitsverhältnis mit neuem Vertrag?
Sie haben in der Karenzzeit gekündigt und der Abzug ist Rechtens. MfG Peter A. Hoppe

Hallo,

der Arbeitgeber hat korrekt gehandelt. Es ist keine Frechheit vom Arbeitgeber, sondern er wendet nur die Gesetzlichkeiten korrekt an.
In einem neuen Arbeitsverhältnis gelten wieder das BGB und die Regeln des individuellen Arbeitsvertrages.

Diese Bedingung ging doch schon aus dem Vertrag hervor. Das Weihnachtsgeld ist im Regelfall eine freiwillige Leistung und kann natürlich dann auch an gewissen Bedingungen geknüpft sein.

Hallo, ich denke ja ! Hättest Du nach dem 31.3. gekündigt, wäre Dir Das Weihnachtsgeld erhalten geblieben. HG

Hallo Mjahnes, bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber ich denke, daß Du das Geld nach dieser Ankündigung nicht behalten kannst, frag aber lieber mal bei der Gewerkschaft, die für Dich zuständig ist nach. MFG - wolfwoman