also erstmal zur Situation.
Im Januar 2011 habe ich meine Ausbildung in meinem Ausbildungsbetrieb beendet.
Im November 2010 wurde uns Weihnachtsgeld überwiesen mit deren Überweisung wir folgendes unterschreiben mussten:
„Diese sonderzahlung ist zu erstatten, wenn das Arbeitsverhältnis, gleich aus welchem Grunde und von welcher Seite, bis zum 31.03.2011 beendet wird.“
Soweit so gut, ich habe nun gekündigt vor 2 Wochen und befinde mich im Resturlaub. Heute habe ich Gehalt bekommen udn anstatt 1500 waren es nur 957. Ohne das mit jemand bescheid gesagt hat, wurde mir das Weihnachtsgeld abgezogen. Das finde ich erstmal eine Frechheit, da ich jetzt keine Miete zahlen kann und das alles ohne Ankündigung.
Ist das alleine schon nicht unzulässig?
Naja ansonsten. Also mein Vertrag lief ja am 17.01. aus und somit auch das Vertragsverhältniss indem ich das Schreiben unterschrieben hab. Gilt dieses also auch in einem Neuen arbeitsverhältnis mit neuem Vertrag?
auch wenn es 1. ohne mein wissen, also ich habe ja mit denen noch gesprochen und nichts wurde erwähnt und 2. auch wenn das Weihnachtsgeld in einem anderen Vertragsverhältnis bezahlt worden ist?
Also ich finde das ziemlich eindeutig da ja auch unterschrieben wurde
Das sonderzahlungen zurück gezahlt werden
Müssen falls das Arbeitsverhältnis AUS WELCHEN GRÜNDEN AUCH IMMER
beendet wird.
wenn ich kurz zusammenfassen darf:
Ausbildungsverhältnis wurde am 17.01.2011 beendet, vorher im November 2010 wurde das Schriftstück betreffend Weihnachtsgeld unterzeichnet, wonach bei Beendigung des Vertrages bis einschliesslich 31.03.2011 der Betrag rückerstattet werden muß.
In diesem Fall ist es rechtens, wenn der Betrag mit der letzten Abrechnung, welches aus dem Vertragsverhältnis entsteht, gegengerechnet - sprich abgezogen wird, auch ohne erneuter Ankündigung, da dies die Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber / Ausbildungsstätte war.
Mit ist die Chronologie aber ein wenig unklar, da Sie schreiben, dass der Vertrag ab 17.01.2011 auslief, Sie aber vor 2 Wochen gekündigt haben. Was haben Sie vor zwei Wochen gekündigt - welches Vertragtragsverhältnis hat es gegeben, wenn er Vertrag bereits am 17.01.2011 ausgelaufen ist? Oder gab es ab dem 18.01.2011 ein neues Arbeitsverhältnis nach Ablauf des Ausbildungsvertrages?
ja genau es wurde ein neuer Vertrag mit neuen Vorraussetzungen usw. geregelt. Deswegen ja meine Frage. Das Schriftstück ist in dem neuen Vertragsverhältnis nicht mehr erwähnt worden.
Außerdem steht in meinem Ausbildungsvertrag, dass keine Sonderregelungen neben dem Vertrag erlaubt sind, außer sie sind unter Punkt H erwähnt und dort ist nichts erwähnt.
Hallo MJahnes,
das Einbehalten des Weihnachtsgeldes ist in Ordnung, da Sie dem bereits durch Ihre Unterschrift auf der Erklärung zugestimmt haben. Eine zusätzliche Information durch Ihren Arbeitgeber war nicht notwendig.Es ist auch deshalb rechtens, da Sie das Arbeitsverhältnis bis zum 31.3. beendet haben.
Ich verstehe Ihre letzte Frage nicht.
Ein neues Vertragsverhältnis hat neue Bedingungen. Ich wüsste nicht, was ein Vertragsverhältnis mit einem neuen Arbeitgeber mit einem alten zu tun haben könnte.
nein also mein Ausbildungsverhältnis war beendet und dann am 18ten wurde ich von meinem Arbeitgeber übernommen und wir haben einen neuen Vertrag aufgesetzt, was ja bedeutet, das ausbildungsverhältnis war beendet.
Setz so ein Schreiben auch den Vertrag außer Kraft? Weil dort steht ja drin, das keine nebenabsprachen gelten.
auch wenn es 1. ohne mein wissen, also ich habe ja mit denen
noch gesprochen und nichts wurde erwähnt und
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„Diese sonderzahlung ist zu erstatten, wenn das Arbeitsverhältnis, gleich aus welchem Grunde und von welcher Seite, bis zum 31.03.2011 beendet wird.“
^^ hast du doch bekommen.
auch wenn das
Weihnachtsgeld in einem anderen Vertragsverhältnis bezahlt
worden ist?
Ich kenne das andere Vertragsverhältnis nicht,
da müsste im einzelnen geklärt werden.
ohne die Verträge gesehen zu haben, bin ich der Meinung, dass das Weihnachtsgeld mit Beendigung des Ausbildungsvertrages hätte einbehalten werden müssen. In einem Folgeverhältnis, welches einen neuen Vertrag als Grundlage hat, dies einzubehalten, halte ich für fraglich. Ich empfehle daher, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, der mit einem Brief an den Arbeitgeber Licht ins Dunkle bringen kann.
ok, ja also das neue Arbeitsverhältnis, wurde mit dem selben Arbeitgeber geschlossen und enthält nichts zum thema weihnachtsgeld.
Es wurde eine Probezeit von 6 Wochen vereinbart, indenen ich nun gekündigt habe.
wenn ich es recht verstehe, haben Sie Ihre Ausbildung abgeschlossen und dieser Vertrag endete am 17.1… Am nächsten Tag, 18.1. haben Sie einen neuen Vertrag, also einen Arbeitsvertrag mit demselben Arbeitgeber gemacht. Und diesen Arbeitsvertrag haben Sie wieder gekündigt, vor zwei Wochen, und zur Zeit sind Sie im Resturlaub.
Wenn das so ist, ist die Rückzahlung des Weihnachtsgeldes richtig, da Sie vor dem 31.3. den Vertrag beendet haben.
Eine zusätzliche Vereinbarung zu einem Vertrag setzt einen Vertrag nicht außer Kraft. Die zusätzliche Vereinbarung gilt neben dem Vertrag, egal ob es ein Ausbildungsvertrag oder ein Arbeitsvertrag ist.
Das ist zumindest meine Kenntnis.
ja genau so war bzw ist es. also mein ausbildungsverhältnis wurde beendet und danach wurde ein neuer Vertrag geschlossen.
Ich glaube ich gehe wirklich mal zum anwalt, da mir nicht ganz bewusst ist, inwieweit ein Schriftstück neben meinen Ausbildungsvertrag rechtlich ok ist, wenn in diesem vertrag steht, das keine nebenabsprachen erlaubt sind, außer sie sind unter Punkt H angegeben und dies ist nicht der Fall.
Leider habe ich selbst zu wenig ahnung um es genau zu erklären bzw zu wissen.
Es gibt da den Trick, ein Arbeitsverhältnis zum 1.4. zu kündigen. Dann muss das Weihnachtsgeld nicht zurück gezahlt werden. Aber dafür ist es ja eh zu spät.
So viel ich weiß, ist es üblich, in einem Vertrag oder in zusätzliche Vereinbarungen rein zu schreiben, dass weitere Nebenabsprachen nicht getroffen werden. Das soll beide Vertragspartner schützen - aber letztendes schützt es den Arbeitgeber.
Auch in einem Ausbildungsvertrag ist so ein Satz üblich.
Eine Beratung bei einem Anwalt ist bestimmt nicht verkehrt. Kostet aber auch. Wenn Sie in der Gewerkschaft sind oder eine Rechtschutzversicherung haben, ist mindestens die erste Beratung kostenlos.
Oder einfach mal googeln, mit Stichworten wie „Zusatzvereinbarung Arbeitsvertrag“ oder „Nebenabreden Arbeitsvertrag“.
aber ich verstehe nicht so ganz, wenn in einem befritstet arbeitsvertrag und das ist ein ausbildungsvertrag ja weihnachtsgeld mit dem wissen, dass dieser vertrag am 17.01 endet, gezahlt wird und ich wäre dann am 18ten nicht übernommen worden, hätten sie es dann auch zurückholen dürfen? ich habe ja nicht gekündigt.
Das ding ist, dass ich ja eigentlich auch nicht übernommen werden sollte, das war nur zufall weil einer krank geworden ist
Das was zählt ist hier:
„Diese sonderzahlung ist zu erstatten, wenn das Arbeitsverhältnis, gleich aus welchem Grunde und von welcher Seite, bis zum 31.03.2011 beendet wird.“
Hallo
Folgendes ist mir dazu bekannt:
In dem für mich gültigen Manteltarifvertrag ist diese Klausel ebenfalls enthalten. Also von beiden Tarifparteien, Gewerkschaft und Arbeitgeberverband,so verhandelt. Der nächste Punkt ist das Du dieses mit Erhalt der Zahlung unterschrieben hast. Und eine Ankündigungspflicht dürfte somit nicht vorliegen. Leider ist dein Arbeitgeber meines erachtens nach im Recht. Sollte für deine Branche ein Manteltarif existieren solltest du dort nochmals nachlesen ob dies dort nicht auch schriftlich niedergeschrieben ist. Auch die Möglichkeit sich bei der für Dich zuständigen Gewerkschaft zu erkundigen solltest Du nutzen. Aber hierbei wird sicherlich eine Rolle spielen ob Du in der Gewerkschaft organisiert bist.
Leider kann ich Dir an dieser Stelle keine andere Auskunft geben.
Hallo MJahnes,
das läßt sich (leider für dich) sehr einfach beantworten.
Die Zahlung von Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers und kann an solche Bedingungen wie „Rückzahlbar wen…“ geknüpft werden.
In dem Vertrag der zu dem Zeitpunkt bestand als das Weihnachtsgeld gezahlt wurde, hast du einer Rückzahlung zugestimmt.
Das neue Vertragsverhältnis, das zudem ja auch vor dem 31.3. beendet wurde hat damit nichts zu tun.