Meine Mum hat im Dezember 200 € weihnachtsgeld bekommen, dass aber nicht als vorschuss von ihrem Gehalt war, also eig. ja ein geschenk.
sie wechselt nun den Betrieb zum 1.2 vorzeitig. Normalerweise läuft ihr arbeitsvertrag erst ende februar ab, aber sie durfte nun eher gehen. allerdinfs behauptet ihre chefin jetzt, das sie das Weihnachtsgeld, was sie in einem umschlag bekommen hat wieder zurückzahlen muss.
Stimmt das? wäre echt super wenn mir da jmd helfen könnte…
Lg Janina
Hallo,
da ich nicht mehr auf dem laufenden bin, was Gesetz angeht, wäre jemand anders evtl. prädistinierter für genaue Antwort.
Was allerdings der AG Wechsel im Folgejahr mit dem Weihnachtsgeld im Vorjahr zu tun hat? Da müßte man evtl. genaueres aus dem Arbeitsvertrag, die beide unterschrieben haben, wissen. Wenn Weihnachtsgeld (analog auch bei Urlaubsgeld) nicht explizit Bestandteil des vereinbarten Lohns ist, ist jegliche Zahlung durch den AG freiwillig, somit könnten auch Bedingungen daran verknüpft sein.
Denkbar auch als Ausgleich für den Vorzeitigen Austritt, den gemäß AV müßte Deine Mutter ja noch den ganzen Feb. arbeiten. Der AG muß sich nun unter Zeitdruck um Ersatz bemühen, evtl. zeitweilige Nicht-Besetzung in Kauf nehmen, und vielleicht sogar Aushilfskräfte oder Überstunden an andere zahlen.
Mich irritiert etwas die Tatsache, daß das Geld bar ausgezahlt wurde … vermutlich wohl unter der Hand ohne Beleg und ohne Besteuerung (was als Betriebsausgabe zum einen und als Gehaltseingang zum anderen eigentlich nicht zulässig wäre). Dann haben beide Seiten schlechte Karten hinsichtlich Anspruch, allerdings wäre Dein Mutter besser beraten, wenn sie in diesem Falle gegen Beleg das Geld aushändigt, bevor ihr im Nachhinein irgendwelche Vorwürfe der Unterschlagung oder ähnliches angelastet werden (auch wenn die Tatsache nicht vorliegt, bleibt immer noch das Problem des Gegenbeweises).
Hoffe, es kann Dir jemand noch genaueres der aktuellen Rechtslage beisteuern.
Viele Grüße!
Liebe Janina,
ich denke nicht, dass deine Mutter das Geld zurückzahlen muß. Das muss sie wohl nur dann, wenn sowas im Arbeitsvertrag steht oder es bei der Übergabe des Weihnachtsgeldes gesagt wurde. Wenn sie das Geld ohne jede Einschränkung erhalten hat, darf sie es behalten. Ich würde im Arbeitsvertrag nachsehen und bei Zweifeln einen Fachanwalt für Arbeitsrecht fragen
Hallo Janina,
so wie du es schilderst gibt es keine rechtlichen Gründe das Geld zurückzufordern.
Wie ich dich verstehe, hat sie das Geld in bar erhalten -also nicht über die Gehaltsabrechnung - somit quasi „schwarz“.
Zudem ist ein Weihnachtsgeld eine Anerkennung bereits geleisteter Arbeit und kein Vorschuß auf künftige Leistungen.
Gruß
Borkuschter
Hallo Janina,
sorry für die späte Antwort. Leider bin ich selbst nur Interessierter. Siehe mein Profil. Bei der Suche von Experten musst Du das Häkchen bei „Interessierter“ entfernen, dann kommen wirklich nur die Experten in der Ansicht.
VG Markus