Guten Tag,
ich habe vor meinem Arbeitgeber zu kündigen.
Die Frist ist 3 Monate zum Monatsende.
Ich überlege gerade ob ich geschickter zum 28.02.2014 kündige oder zum 31.03.2014.
Es gibt eine Klausel in einer Betriebsvereinbarung zum Weihnachtsgeld, die wie folgt lautet:
„Weihnachtsgeld wird zurückgefordert, falls der Arbeitnehmer bis zum Ablauf des 31.02.2014 durch eigene Kündigung das Arbeitsverhältnis beendet.“
Wie ist Eure Meinung:Muss ich in Beiden Fällen Weihnachtsnachtsgeld zurückzahlen oder wäre dies mit einer Kündigung zum 31.03.2014 / Neuer Arbeitgeber 01.04.2014 rechtlich nicht so?
Danke für Eure Meinung.
Viele Grüße
ManniF