Weihnachtsgeld

Wenn ich im öffentlichen Dienst zum 1.10.zwecks Familienzusammenführung kündige, steht mir da noch anteilig Weihnachtsgeld zu?
Gruß Marion

Ja.

Wenn ich im öffentlichen Dienst zum 1.10.zwecks
Familienzusammenführung kündige, steht mir da noch anteilig
Weihnachtsgeld zu?
Gruß Marion

Wenn du in den 3 Monten nach der auszahlung des Weihnachtsgeldes Kündigst must du es zurück zahlen.

Somit hast du auch kein recht auf anteiliges Weihnachtsgeld.

Auserdem ist es eine freiwilligkeit

woher hast Du diese INfo???
Wie SAMENSPENDER oben schon sagte:
selbst das Weihnachtsgeld für das vollendete Jahr steht Dir nur dann zu, wenn Du mindestens bis 31.3. in ungekündigtem Vertrag stehst!!!
Von anteiligem Weihnachtsgeld kann man also nur träumen!!!
… oder sich einigen… das geht auch schonmal, insbesondere, wenn die Kündigung nicht „arbeitsbedingt“ sondern aus rein privaten Gründen erfolgt!!!

Ayla, die Dir viel Verhandlungsgeschick wünscht!

Wie SAMENSPENDER oben schon sagte:
selbst das Weihnachtsgeld für das vollendete Jahr steht Dir
nur dann zu, wenn Du mindestens bis 31.3. in ungekündigtem
Vertrag stehst!!!

???
soweit mir bekannt, gilt so´ne Bindung nur fuer den ÜBERTARIFLICHEN Anteil am Weihnachtsgeld - also nicht für tariflich geregeltes WG.
andreas

Auzug aus Tarifvertrag!
Auszug aus:
TARIFVERTRAG
ÜBER EINE ZUWENDUNG FÜR ANGESTELLTE
VOM 12. OKTOBER 1973
IN DER FASSUNG DES ÄNDERUNGSTARIFVERTRAGES
vom 5. MAI 1998

nachzulesen unter:
http://www.oetv-berlin.de/Tarif/tv-zuwendung.html

§ 1 Anspruchsvoraussetzungen

(1) Der Angestellte erhält in jedem Kalenderjahr eine Zuwendung, wenn er
1 . am 1 . Dezember im Arbeitsverhältnis steht und nicht für den ganzen Monat Dezember ohne Vergütung zur
Ausübung einer entgeltlichen Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit beurlaubt ist

und

  1. seit dem 1 . Oktober ununterbrochen als Angestellter, Arbeiter, Beamter, Richter, Soldat auf Zeit,
    Berufssoldat, Arzt im Praktikum, Auszubildender, Praktikant, Schülerin/Schüler in der Krankenpflege,
    Kinderkrankenpflege oder Krankenpflegehilfe oder Hebammenschülerin/Schüler in der Entbindungspflege im
    öffentlichen Dienst gestanden hat

oder

im laufenden Kalenderjahr insgesamt sechs Monate bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis gestanden hat
oder steht

und

  1. nicht in der Zeit bis einschließlich 31 . März des folgenden Kalenderjahres aus seinem Verschulden oder auf
    eigenen Wunsch ausscheidet.

Sonderregelungen und Ausnahmen sind für viele Fälle ebenfalls geregelt.

Ayla, mit der Bitte einfach dem o.g. Link zu folgen!

Dem kann man sich nur anschließen. Es gibt aber Branchen, deren Tarifverträge etwas günstigere Regelungen für Mitarbeiter als beim öffentlichen Dienst enthalten. Anteiliges Weihnachtsgeld gibt es z.B. im Einzelhandel und vielen anderen Branchen, d.h. ohne Stichtag und ohne Rückzahlungsvorbehalt.

  1. Monatsgehalt/Weihnachtsgeld

Wenn ich im öffentlichen Dienst zum 1.10.zwecks
Familienzusammenführung kündige, steht mir da noch anteilig

  1. Motatsgehalt zu?

Gruß Marion

PS Tschuldigung ich habe mich verschrieben gehabt…