Hallo,
ich arbeite seit einem guten Jahr bei einer Gerüstbaufirma, in meinem Vertrag steht nichts von Weihnachtsgeld, da ich aber von Kollegen weiß, dass dieses gezahlt wird, habe ich zwei Fragen.
Da ich im Jan./Feb. umziehe und deswegen nichtmehr bei der Firma sein werde (was noch keiner weiß), wie ist das mit dem Weihnachtsgeld und der Rückzahlung ?
Hallo
Du mußt das Weihnachtsgeld gar nicht zurückzahlen, wenn es nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Ob es so eine Vereinbarung gibt, siehst Du im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung.
Es gibt aber Grenzen für einzelvertragliche Regelungen bei der Rückzahlung von Weihnachtsgeld nach dem BAG. Danach sind 100 € gar nicht zurückzuzahlen, auch wenn der Arbeitnehmer sofort nach Erhalt kündigt. Bei weniger als einem vollen Monatsgehalt kann es bei einer Kündigung bis Ende März zurückverlangt werden, bei mehr bis Ende Juni und bei über 2 Monatsgehältern bis Ende September.
MfG