Muss ich Weihnachtsgeld zurückzahlen, wenn ich als ARbeitnehmerin gekündigt habe und in meinem Vertrag überhaupt nichts über Zahlung oder Rückzahlung von WEihnachtsgeld steht?
Muss ich Weihnachtsgeld zurückzahlen, wenn ich als
ARbeitnehmerin gekündigt habe und in meinem Vertrag überhaupt
nichts über Zahlung oder Rückzahlung von WEihnachtsgeld steht?
Hallo Conny!
Bei der Rückzahlung des Weihnachtsgeldes kommt es auch darauf an, was tariflich in Deinem Arbeitsbereich festgesetzt ist. Dafür wäre es wichtig zu wissen, welcher Tarifvertrag für Dich gilt bzw. in welchem Bereich Du tätig bist.
Gruß
Ansgar Westermann
Muss ich Weihnachtsgeld zurückzahlen, wenn ich als
ARbeitnehmerin gekündigt habe und in meinem Vertrag überhaupt
nichts über Zahlung oder Rückzahlung von WEihnachtsgeld steht?Hallo Conny!
Bei der Rückzahlung des Weihnachtsgeldes kommt es auch darauf
an, was tariflich in Deinem Arbeitsbereich festgesetzt ist.
Ich arbeite in einem Beruf, in dem es keine Tarifverträge gibt. Soweit mir bekannt ist, muss ich demnach kein Weihnachtsgeld zurückzahlen, da wir nichts vertraglich vereinbart haben. Ist das richtig?
Dafür wäre es wichtig zu wissen, welcher Tarifvertrag für Dich
gilt bzw. in welchem Bereich Du tätig bist.
Gruß
Ansgar Westermann
Bei der Zahlung des Weihnachtsgeldes ist das immer so eine Sache. Die Gratifikation ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Wenn Du in den Vorjahren diese freiwillige Leistung auch bekommen hast, könnte bei einem evtl. Arbeitsgerichtstermin so argumentiert werden, dass Du dadurch dementsprechend auch die Vorgaben Deines Arbeitgebers akzeptiert hast. Dazu könnte aus meiner Sicht - auch ohne Arbeitsvertrag - unter Anderem auch gehören, dass das Arbeitsverhältnis zum 31.03. des Folgejahres noch besteht. Ich kann von hier natürlich nicht beurteilen, ob es solche Vorgaben Deines bisherigen Arbeitgebers gibt oder gegeben hat. Das wäre dann eher Sache eines Fachanwaltes, diese Frage zu beantworten.
Ich hoffe, dass ich Dir trotzdem dadurch zumindest ein wenig weiterhelfen konnte.
Gruß
Ansgar Westermann
Muss ich Weihnachtsgeld zurückzahlen, wenn ich als
ARbeitnehmerin gekündigt habe und in meinem Vertrag überhaupt
nichts über Zahlung oder Rückzahlung von WEihnachtsgeld steht?
Tut mir wirklich leid, aber ich habe darauf keine sinnvolle Antwort.
Gruß Erwin
Ja, danke für die Mühe!
Sehr geehrte Conny,
wegen Gesundheitlicheprobleme habe ich seit mehrere Monaten meine Mails nicht gelesen bzw. geantwortet.
Leider kann ich nicht weiterhelfen, denn ich kenne mich im Thema nicht aus.
Bitte um Entschuldigung für die lange Zeit ohne Mail meinerseits!
Hoffe konntest mit jemand anders diese Frage klären!
Viele Grüsse aus Chile,
P. Wolff
Muss ich Weihnachtsgeld zurückzahlen, wenn ich als
ARbeitnehmerin gekündigt habe und in meinem Vertrag überhaupt
nichts über Zahlung oder Rückzahlung von WEihnachtsgeld steht?
Hallo Herr Wolff,
danke für Ihre Antwort. Ich habe mittlerweile herausgefunden, dass man kein Weihnachtsgeld zurückzahlen muss, wenn dies nicht im Vertrag vereinbart wurde. Es gibt keine gesetzliche Regelung hierfür. Ausnahmefälle sind lediglich, wenn ein Tarifvertrag besteht. In diesen ist meistens vereinbart, dass das WEihnachtsgeld unter bestimmten Bedingungen zurückgezahlt werden muss.
Ich hatte glücklicherweise in meinem Vertrag eine solche Vereinbarung nicht getroffen.
Nochmals vielen Dank und viele Grüße nach Chile!