ich beende im Januar 2011 meine Ausbildung und damit endet auch mein bestehender Vertrag. Zwar will mein Unternehmen mich übernehmen, ich jedoch will gerne das Unternehmen wechseln.
Jetzt frag ich mich wie das mit Weihnachtsgeldrückzahlung aussieht.
Zwar habe ich gelesen, dass man das Geld nur zurückzahlen muss, wenn eine Kündigung vorausgeht und nicht wenn der Vertrag einfach ausläuft. Jedoch „zwingt“ mein Unternehmen mich, einen Wisch zu unterschreiben, wodrauf steht, "dass das Weihnachtsgeld zurückzuzahlen ist, wenn aus egal welchem Grund und von welcher Seite aus, das Arbeitsverhältnis vor de 31.03. beendet wird, das Geld in vollem Umfang zurückzuzahlen ist.
ich habe keine juristische Ausbildung, kann daher die Gesetzeslage nicht beurteilen. Meines Wissens nach ist jedoch eine Weihnachtsgeld - Rückforderung nur möglich, wenn entweder vertraglich vereinbart, oder tariflich festgelegt (z.B. TVÖD,…).
Zwingen, etwas zu unterschreiben, geht (eigentlich) nicht. Ich würde mir dann in diesem Fall einen Rechtsbeistand suchen und ein Informationsgespräch führen.
Ich hab bisher leider kein 13.„Gehalt“ bekommen,sprich Weihnachtsgeld,also kenn ich mich nich damit aus aber ich hab im Internet gelesen…
„Arbeitgeber können das Weihnachtsgeld im Fall einer Kündigung von einem Beschäftigten nur dann zurückfordern, wenn die Bedingungen dafür im Arbeitsvertrag genau festgelegt sind. Ein allgemeiner Hinweis auf den Vorbehalt der Rückforderung genügt nicht, entschied das Bundesarbeitsgericht. Damit bekam eine Angestellte aus Bayern recht, die nach ihrer eigenen Kündigung das Weihnachtsgeld zurückzahlen sollte. In der Urteilsbegründung des BAG heißt es, der Arbeitsvertrag habe nur die unverbindliche Klausel enthalten, daß Zulagen unter Vorbehalt gewährt und zurückgefordert werden können. Die Regelung müsse aber auch die Voraussetzungen für die Rückforderung und die Dauer der Bindung an den Betrieb umfassen.“
Paragraphen hab ich leider keine gefunden.
Lass dich ma von ner Gewerkschaft beraten,vllt können die Dir helfen.