Weihnachtsgeschenke von Geschäftspartnern

Hallo zusammen,

wir diskutieren hier gerade einen hypothetischen Fall.
Eine Mitarbeiterin nimmt „imm Affekt“ das Weihnachtsgeschenk eines Geschäftspartners an. Im Rahmen der Compliance-Regelung liegt der Wert des Parfumes allerdings weit über dem erlaubten Betrag.
Klarer Fall: Das Geschenk hätte nicht angenommen werden dürfen.

Auf was bezieht sich der Preis, den die Compliance-Regelung ansetzt?
Ladenpreis in der Pafumerie - Internetpreis - Kauf bei „vom-laster-gefallen.de“ oder der Selbskostenpreis des Verschenkers?
Da haben wir im www noch keine zufriedenstellenden Auskünfte erhalten.

Kennt sich da jmd. verbindlich aus?
Vielen Dank schonmal im voraus.

sopheus

Servus,

irgendwelche Compliance-Regelungen sind keine Rechtsnormen, mithin kann es dazu keine „verbindliche“ Beurteilung geben.

Der einzige Wert, der hier bei vernünftiger Würdigung des Zwecks von solchen Regelungen anzusetzen wäre, ist allerdings der Verkehrswert - alles andere sind Eiertänze, die den Ausrutscher mühsam kaschieren und im Nachhinein rechtfertigen sollen, mithin beim Compliance-ABV keine Beifallsstürme auslösen werden.

Wenn irgendein Narr eine gesetzliche Regelung dazu lesen möchte, obwohl das im vorliegenden Zusammenhang keinen Sinn hat, sei er auf § 9 Abs 1 BewG verwiesen. Den Unterschied zwischen Verkehrswert und dem dort genannten gemeinen Wert darf er dann selber rauskriegen.

Empfehlung: Um künftige Zweifelsfälle auszuschließen, wird der „erlaubte Wert“ sinnvoll künftig mit Null angesetzt.

Schöne Grüße

MM

Danke @Aprilfisch (jetzt hätte ich fast noch ein zweites „r“ reingeschrieben) für Deine rasche Antwort.
Ich gebe Dir großteils recht.
Es ist sei ein internationales Unternehmen, da wird der Compliance-Wert nicht geändert.
Allerdings bleibt natürlich der „Eiertanz“, da kein Mitarbeiter den Wert eines Geschenkes bei der Übergabe beurteilen kann.
§ 9 Abs 1 BewG hat uns schonmal weitergeholfen, vielen Dank nochmal.

Grüße
sopheus

Das internationale Ubrernehmen hat sicherlich einen BR der Konsequenzen aus dieser Lapalie sicherlich verhindern wird.

Ansonsten ganz einfach ein Anruf beim Compliance Beauftragte „habe Geschenk angenommen, hinterher danach gegoogelt und festgestellt dass es doch recht teuer ist“. Dann wird der entscheiden was man damit macht. Entweder er wird es behalten, du musst es zurück schicken oder es wird bei der Weihnachstfeier verlost.

Auch Dir herzlichen Dank, @Cambo
Das wäre auch unser Gedanke gewesen :smile:

Ich vermute ganz einfach mal: es ging nicht um den des Unternehmens, sondern um Deinen eigenen.

Habe ich denn einen eigenen Compliance-Wert? Bitte erkläre das mal näher, Du machst mich neugierig. :flushed:

Aber sicher doch. Das ist der Wert, den Du persönlich für Dich selber als Höchstgrenze für die Annahme von Geschenken setzt.