Hallo zusammen,
wir diskutieren hier gerade einen hypothetischen Fall.
Eine Mitarbeiterin nimmt „imm Affekt“ das Weihnachtsgeschenk eines Geschäftspartners an. Im Rahmen der Compliance-Regelung liegt der Wert des Parfumes allerdings weit über dem erlaubten Betrag.
Klarer Fall: Das Geschenk hätte nicht angenommen werden dürfen.
Auf was bezieht sich der Preis, den die Compliance-Regelung ansetzt?
Ladenpreis in der Pafumerie - Internetpreis - Kauf bei „vom-laster-gefallen.de“ oder der Selbskostenpreis des Verschenkers?
Da haben wir im www noch keine zufriedenstellenden Auskünfte erhalten.
Kennt sich da jmd. verbindlich aus?
Vielen Dank schonmal im voraus.
sopheus