Weihnachtsgratifikation trotz Krankheit ?

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin seit Juni 2010 wegen Burnout krank geschrieben, steige Ende November mit dem Hamburger Model wieder ein.Habe einen vor 10 Jahren geschlossenen Arbeitsvertrag in dem steht das ich eine Weihnachtsgratifikation in Höhe des Novembergehaltes bekomme,habe es auch immer erhalten.
Steht mir nun auf Grund meiner Krankschreibung dieses Jahr eine Weihnachtgratifikation zu oder muß ich mit einer Streichung oder Abzügen rechnen?

Ich Danke im Vorraus für Ihre Antworten.
AnnettB

Hallo, Annett!
Entscheidend ist, auf welcher Basis die Weihnachtsgeldzusage geregelt ist. Dem kann ein Tarifvertrag zu Grunde liegen oder auch eine Betriebsvereinbarung. Dort ist in aller Regel auch festgelegt, welche Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen sind. Bei der sog. freiwilligen Weihnachtsgeldzahlung kann der Arbeitgeber möglicherweise auch Kürzungen bei Krankheit o. ä. Ausfallzeiten vornehmen. Es gibt dazu m. E. auch eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes.

Klären Sie bitte zunächst mal ab, auf welcher rechtlichen Basis (s. o.) Ihr Weihnachtsgeldanspruch geregelt ist.

LG W.

Liebe AnnettB,
das hängt vom Tarifvertrag bzw. Eurer Betriebsvereinbarung ab, wie viel Weihnachtsgratifikation Du aktuell erhältst. In der Regel dürfen aber keine Unterschiede zwischen den Beschäftigten gemacht werden, für Dich gilt Dein Arbeitsvertrag.
rolio

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin seit Juni 2010 wegen Burnout krank geschrieben, steige
Ende November mit dem Hamburger Model wieder ein.Habe einen
vor 10 Jahren geschlossenen Arbeitsvertrag in dem steht das
ich eine Weihnachtsgratifikation in Höhe des Novembergehaltes
bekomme,habe es auch immer erhalten.

Steht mir nun auf Grund meiner Krankschreibung dieses Jahr
eine Weihnachtgratifikation zu oder muß ich mit einer
Streichung oder Abzügen rechnen?

Ich Danke im Vorraus für Ihre Antworten.
AnnettB

hallo Annett,
ob es zu streichungen kommen darf, kann ich nicht beurteilen. dazu kann es in eurem unternehmen eine regelung geben. jedoch darf aus krankheitsgründen die gratifikation nicht verweigert werden zumal du ja im november wieder eingegliedert wirst.
gruss d.b.

Hallo Annett,

da die Gratifikation ja fester Bestandteil des Vertrages ist, gehe ich (bin zwar kein Fachmann bzw. Frau) davon aus, daß Sie diese bekommen müssen.
Gehalt bekommt man ja auch, wenn man krank ist.
Wenn dann müßte es schon im Vertrag festgehalten sein, daß es bei Krankheit nichts gibt.
Ich würde mir deswegen keine Sorgen machen.
Sie schreiben, Sie sind wegen Burnout krank geschrieben, kann es sein, daß es in Ihrem Betrieb
Laserdrucker gibt?
Würde mich freuen, wenn Sie mir antworten würden.
Wünsch Ihnen alles Gute,

Gruß
Rumpelstilz

Hallo,

im vom Logischen eigentlich nicht. Du bist ja auch in der Zeit nicht ohne weiteres Kündbar.

Befrag doch aber am besten die IHK oder die Gewerkschaft, wenn es eine gibt.

Hallo AnnettB,
in ihrem Fall handelt es sich bei der Weihnachtsgratifikation nicht um eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers. Sondern um einen Bestandteil ihres Arbeitsvertrages.
Die Gratifikation ist somit in voller Höhe zu zahlen.
Ich hoffe ich konnte helfen.
MfG
Borkuschter

Guten Morgen Annett
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber nichts Kürzen oder gar ganz streichen wenn er 2 Jahre zuvor Weihnachtsgeld immer bezahlt hat unabhängig von Krankzeiten, wobei hier das Weihnachtsgeld Prozentuall nach dem Krankengeld berechnet werden kann. Aber aufgepasst, hat der Arbeitgeber vorher angekündigt in der Betriebsversammlung oder jedem Schriftlich das er nicht zahlen kann, muss er dies auch nicht den Weihnachtsgeld ist ne Freiwillige Leistung des Arbeitgebers, aber er darf auch nicht den einen Personen im Betrieb das Geld zahlen und anderen nicht, da macht er sich Strafbar der Arbeitgeber wegen unerlaubter Vorteilsname und versuchter Bestechung. Ich holfe ich konnte ein bischen Helfen. Noch ein schönes Wochenende Gruss Charly

Liebe Annett,
die Frage kann so leider nicht beantwortet werden. Entscheidend ist die Anspruchsgrundlage aufgrund derer die Zahlung bislang erfolgt ist und die damit verbundenen Regelungen.
Grundlagen der Zahlung sind i.d.R. ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung, seltener der Arbeitsvertrag. Die in Ihrem Arbeitsvertrag enthaltene Formulierung gibt vermutlich die Formulierung einer anderen Quelle wieder.
In den meissten Faellen wird durch den Krankengeldbezug die Zahlung des sogen. Weihnachtsgeldes nicht gestoppt. Wissen werden Sie es vermutlich in wenigen Tagen.

Gruss

WG

Liebe AnnetzB,
die Frage lässt sich leider ohne Kenntnis des Arbeitsvertrages und ggf. des Tarifvertrages nicht beantworten.
Sorry

Hallo AnnettB,

um Deine Fragen eventuell beantworten zu können, stellt sich für mich erstmal die Frage: Ist Dein Arbeitgeber tarifgebunden ja oder nein!? Wenn ja - ist Deine Frage im Tarifvertrag genauestens geregelt! Wenn nein - dann ist Dein Arbeitsvetrag von vor 10 Jahren maßgebend! Was steht hier über die Weihnachtsgratifikation exakt drinne?
Nur so ist zu klären welche Weihnachtsgratifikatione zu zahlen ist. Dies kann man nicht einfach verallgemeinern!
Gruß Wolfgang

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin seit Juni 2010 wegen Burnout krank geschrieben, steige
Ende November mit dem Hamburger Model wieder ein.Habe einen
vor 10 Jahren geschlossenen Arbeitsvertrag in dem steht das
ich eine Weihnachtsgratifikation in Höhe des Novembergehaltes
bekomme,habe es auch immer erhalten.

Hallo liebe Fragestellerin,

das kommt ganz drauf an.

Wenn die Weihnachtsgratifikation tariflich geregelt ist, müsste im Tarifvertrag stehen, an welche Voraussetzung die Zahlung gebunden ist.

Wenn es nur im Arbeitsvertrag steht und es keine konkrete Regelung im Vertrag (oder in einer Betriebsvereinbarung) gibt, ist das etwas schwieriger.

Viele Betriebe machen es dann so, dass „anteilig“ gezahlt wird. (also z.B: 1/12 für jeden gearbeiteten Monat)

Solltet Ihr einen Betriebsrat haben, müsste der aber mehr dazu wissen.-

Ich hoffe, das hilft erst einmal weiter…

Freundliche Grüße und gute Besserung

Steht mir nun auf Grund meiner Krankschreibung dieses Jahr
eine Weihnachtgratifikation zu oder muß ich mit einer
Streichung oder Abzügen rechnen?

Ich Danke im Vorraus für Ihre Antworten.
AnnettB

Sehr geehrte AnnettB,

es kommt sehr darauf an, aus welchem Rechtsgrund Sie die Weihnachtsgratifikation erhalten: Tarifvertrag, einseitige Zusage, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Sehen Sie bitte in dem jeweils zutreffenden Werk nach, ob eine Einschränkung der Gratifikationsleistung vorgesehen ist.

Liebe Annett,

sorry, das sich erst jetzt antworte - es hat sich ja eigentlich bereits erledigt. Aber ich wäre interessiert daran, wie es ausgegangen ist, denn die Regelung ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Die meisten Betriebe ziehen für jeden Monat, in dem kein reguläres Gehalt gezahlt wurde (also man aus der Lohnfortzahlung gefallen ist) 1/12 weniger.
Wie ist es bei Euch?

Herzlichen DAnk und viele Grüße,

M.

Hallo,

ich weiß es leider nicht.

vg

ohje hab wohl diese Anfrage vergessen…
ist wahrscheinlich schon erledigt??

im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag stehen sicherlich die Bedingungen zur Gratifikation, wenn nicht ist es eine freiwillige Leistung des Arbeitgeber und da gilt nur der Gleichbehandlungsgrundsatz, also er muss es allen Kranken zahlen oder keinem…
Gruss
Helmut