Weihnachtsmarktstand eröffnen - wie gehts?

Guten Tag! Wenn ich einen Stand auf dem Weihnachtsmarkt eröffnen möchte, also nur für vier Wochen - was muss ich da anmelden? Ein Gewerbe und wie heißt es? Und wie mache ich das mit der Kranken- und Rentenversicherung? Bin sonst Freiberufler in einem anderen Bereich. Danke Ihnen herzlich!

Wenn ich einen Stand auf dem Weihnachtsmarkt
eröffnen möchte, also nur für vier Wochen - was muss ich da
anmelden? Ein Gewerbe und wie heißt es?

z. B. Verkauf von Weihnachtsartikeln.

Vermutlich müssen Sie eine Reisegewerbekarte beantragen. Ihr Gewerbeamt kann ihnen Näheres dazu sagen.

Bin sonst Freiberufler in einem anderen Bereich.
Danke Ihnen herzlich!
Und wie mache ich das
mit der Kranken- und Rentenversicherung?

Das läuft wie in ihrem anderen Bereich.

Am besten Sie stellen diese Fragen mal hier im Forum Existenzgründung, dann haben alle was davon.

Falls der andere Beireich kein Gewerbe sondern eine Freiberufliche Tätigkeit ist, sollten sie beide Bereiche getrennt halten, sonst wird die gesamte Selbstständigkeit zum Gewerbe.

Schöne Grüße
JoKu

Guten Tag,
zu nächst muß ein Gewerbe beim zuständigen Amt angemeldet werden. Dann muß sicherlich ein Stand beantragt werden. Dananch kommt es darauf an, was sie vertreiben möchten. Für Glühwein oder andere alkoholhlatigen Getränke muß außerdem eine Ausschankgenehmigung eingeholt werden.

Zum Thema RV und KV. Das Gewerbe umfasst nach meiner Einschätzung nur eine (aufs Jahr gerechnet) geringen Arbetisaufwand und wahrscheinlich auch nur einen geringen Anteil an den gesamten Jahreseinnahmen.
Es sollte sich also um ein Nebengewerbe handeln.
KV und RV sind zusätzlich eigentlich nicht nötig.
Wichtig ist aber, das es auf den konkreten Fall ankommt. Sie sollten deshalb mit iherer KV Rücksprache halten wie viel Sie in das Nebengewerbe „investieren“ dürfen.

Hallo,

ich habe mein Nebengewerbe bei der IHK über mein Gemeindebüro angemeldet. Hoffe ich konnte dir weiterhelfen.