Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Ich bin seit 7 Wochen krankgeschrieben. Werde ab nächster Woche wieder arbeiten gehen, ergo 8 Wochen Krankschreibung. Ich beziehe also dann 2 Wochen Krankengeld. Habe ich trotzdem Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Gegenfrage:
Warum sollte denn ein Anspruch entfallen? Die Gründe zur Nichtgewährung, die im besagten Tarifvertrag (im Anhang) genannt sind, treffen ja in Ihrem Fall nicht zu.
leider funktionieren die links auf die koda-seiten nicht, habe trotzdem ein bisschen in den seiten gesucht.
meiner meinung nach befindest du dich in einem ungekündigten beschäftigungsverhältnis, bist zur zeit krankgeschrieben. das darf keinen einfluss auf die weihnachtsgeldzahlung haben. das weihnachtsgeld steht dir zu.
alles gute und hoffentlich keinen stress deswegen! Gute Besserung!
Susanne
Hallo Nicole,
eigentlich darf durch Krankheit kein Nachteil entstehen. Weder im Weihnachtsgeld, noch als Kürzung von Urlaubstagen.
In Eurem Tarifvertrag habe ich von Sonderzahlung überhaupt nichts gelesen. Von daher müsstest Du abwarten ob etwas gezahlt wird. Wenn ja, dürfte es keine Kürzung geben.
HG Circan
Liebe Nicole,
leider wurden die links abgeschnitten. Ich denke aber ich habe die relevante Stelle im Tarifvertrag gefunden. In der Anlage 14 zum Tarifvertrag finde ich keinen Hinweis,. dass die Leistung im Falle ds Krankengeldbezuge gekürzt wird oder entfaellt.
Haben Sie Grund zu der Annahme, dass Sie kein Weihnachtsgeld bekommen werden?
leider kann ich den Link zu dem Tarifvertrag nicht öffnen, wird also schwer diese Frage zu beantworten.
Steht dort etwas von freiwilligen Sonderzahlungen?
die Links waren abgeschnitten, funktionierten also nicht. Ohne den Tarifvertrag im Wortlaut zu kennen, mag ich kein Urteil abgeben (das ohnehin nur eine Meinungsäußerung wäre). Daher, und weil Weihnachten inzwischen durch ist, würde ich persönlich sagen: Hauptsache wieder gesund.