Hallo
will vom 26.10. - 25.12. die Elternmonate 13 und 14 nutzen. Nun gibts ausgerechnet im November Weihnachtsgeld und das als 13. Gehalt.
Meine Frage: Habe ich anspruch über meinen arbeitgeber darauf?
Danke vorab für Eure Hilfe.
VG
m
Hallo
will vom 26.10. - 25.12. die Elternmonate 13 und 14 nutzen. Nun gibts ausgerechnet im November Weihnachtsgeld und das als 13. Gehalt.
Meine Frage: Habe ich anspruch über meinen arbeitgeber darauf?
Danke vorab für Eure Hilfe.
VG
m
Guten Morgen,
das scheint ohne genaue Kenntnisse des Arbeits- bzw. Tarifvertrags nicht eindeutig beantwortbar zu sein. Laut kurzer Google-Suche gibt es da unterschiedliche Betrachtungsweisen, siehe z.B.: http://www.arbeitnehmerkammer.de/beratung/haeufig-ge…
Nach meinem persönlichen, nicht maßgeblichen Rechtsempfinden müsstest Du bei der kurzen Elternzeit mindestens 10/12 des Weihnachtsgeldes bekommen.
Am Besten fragst Du einfach mal beim chef bzw. in der Personalabteilung nach. Wenn es ne größere Firma ist, gibt es da bestimmt schon eine grundsätzliche Vorgehensweise.
Schreib doch bitte nachher mal, was dabei rausgekommen ist - würde mich interessieren.
Viele Grüße
Kirsten
Hallo Macman123,
ob Sie Anspruch haben kommt auf Ihren Vertrag an. Wenn Sie einen Tarifvertrag haben in dem das Weihnachtsgeld genau geregelt ist, dann haben Sie Anspruch auf Urlaubsgeld während der Elternzeit, jedoch nicht in voller Höhe soweit ich weiß.
Viele Grüße
Lore
DAs kommt auf den Arbeits- bzw. Tarifvertrag ab. Im öffentlichen Dienst als Angestellter z.B. ja.
Hi
genau dort bin ich beschäftigt - merci!!!
VG
DAs kommt auf den Arbeits- bzw. Tarifvertrag ab. Im
öffentlichen Dienst als Angestellter z.B. ja.
Hi Kirsten,
herzlichen Dank für die superschnelle Hilfe. Im TV ist das Weihnachtsgeld geregelt. Dann hoffe ich doch mal das es auch stimmt.
VG
Ich gehe davon aus, du sprichst von einer Beschäftigung nach TVÖD? Zu sonstigen Tarifverträgen kann ich nichts sagen.
Das Weihnachtsgeld heißt Jahressonerzahlung und ist im § 20 geregelt. Konkret heißt es in Abs. 1: Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. (Elternzeit hebt das Arbeitsverhältnis ja nicht auf). Aber mit 13. und 14. Monat wird es, zugegeben, so tricky, dass ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen möchte und eher den Gang zum Personalrat empfehlen würde (zumal du nicht erwähnt hast, ob du Teilzeit oder garnicht arbeitest). Die Protokollnotiz zu Abs. 2 besagt u. a. : Besteht während des Bemessungszeitraums an weniger als 30 Kalendertagen Anspruch auf Entgelt, ist der letzte Kalendermonat, in dem für alle Kalendertage Anspruch auf Entgelt bestand, maßgeblich.
Also würde ich tippen auf: Ja, aber vielleicht nicht in voller Höhe. Und mehr weiß ich nicht.
Hi
habe den TVÖD 
Merci für die antwort. Dann in ich ja erleichtert.
VG
m