Auf die Gefahr hin, dass diese Frage schon archiviert ist (ich kann leider nicht nachsehen):
Kürzlich habe ich gelesen, dass die Weimarer Verfassung von 1871 nie formell außer Kraft gesetzt wurde.
Stimmt das so? Und was hat das für eine Bedeutung für die heutige Zeit bzw. unser GG (da sind ja auch noch einige Artikel der WRV zum Bestandteil unserer Verfassung erklärt)?
wie Antal schon sagte, scheinst du da was durcheinander zu bringen
_ Weimarer Nationalversammlung , verfassunggebende Versammlung der Weimarer Republik, gewählt am 19. 1. 1919, tagte vom 6. 2. bis 30. 9. 1919 in Weimar, dann - mit einer Unterbrechung während des Kapp-Putsches (Stuttgart) - bis zur Auflösung am 21. 5. 1920 in Berlin. Am 11. 2. 1919 Wahl F. Eberts zum (vorläufigen) Reichs-Präs.; am 22. 6. 1919 Annahme des Versailler Vertrags; am 31. 7. 1919 gegen die Stimmen der DNVP, DVP und USPD Verabschiedung der Weimarer Reichsverfassung.
Einge Artikel sind unverändert ins Grundgesetz von 1949 übernommen worden.
Siehe GG Artikel 140: [Recht der Religionsgemeinschaften] Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139, und 141 der Deutschen Verfassung vom 11. August 1919 (im Anschluss des GG abgedruck) sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.
Ansonsten bedurfte es keinen Aufhebung, da durch das 3. Reich, die Kapitulation 1945 und die Gründung der BRD ganz neue Grundlagen entstanden waren.
Hoppla, da habe ich wohl wirklich was - zugegeben wesentliches - verwechselt. Jetzt wo ihr’s sagt! 1871 war doch die Deutsche Reichsverfassung, später die WV, jaja…
Ich hatte es so verstanden, dass man sie unter der NS-Herrschaft als obsolet bzw. insgesamt außer Kraft gesetzt angesehen hat, es aber keinen formellen Akt dazu gegeben hat.
Aber es erscheint natürlich logisch, dass das in der Situation nicht unbedingt nötig war.
Vielen Dank, jetzt ist es mir auch klarer.
Kürzlich habe ich gelesen, dass die Weimarer Verfassung von
1871 nie formell außer Kraft gesetzt wurde.
Stimmt das so?
Die Weimarer Verfassung blieb auch nach der Machtergreifung gültig, allerdings wurde sie faktisch durch die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat und durch das Ermächtigungsgesetz sowie durch etliche weitere Gesetzen außer Kraft gesetzt.
Und was hat das für eine Bedeutung für die
heutige Zeit bzw. unser GG (da sind ja auch noch einige
Artikel der WRV zum Bestandteil unserer Verfassung erklärt)?
Hauptkritikpunkt an der Weimarer Verfassung war die starke Stellung des Reichspräsidenten der im wesentlichen zum Scheitern der Weimarer Demokratie geführt haben sollte.
Es wurden von der WRV in das GG meines Wissens nur die Kirchenartikel übernommen, siehe :
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Das Grundgesetz inkorporiert durch Art. 140 einige Kirchenartikel der WRV, gibt ihnen damit den Status vollgültigen Verfassungsrechtes und stellt sie gegenüber den anderen Artikeln des Grundgesetzes nicht auf eine Stufe minderen Rangs. Für das bundesdeutsche Staat-Kirche-Verhältnis heißt das: positive und negative Religionsfreiheit werden garantiert (Art. 136 WRV), es besteht keine Staatskirche (Art. 137 I WRV), Religionsgemeinschaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechts, als solche können sie Kirchensteuer erheben (Art. 137 V, VI WRV), Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaften sind gleichgestellt (Art. 137 VII WRV) und Religionsgemeinschaften können in öffentlichen Anstalten fakultative religiöse Handlungen vornehmen (Art. 141 WRV). Weiterhin sind von staatskirchenrechtlicher Relevanz das Benachteiligungsverbot wegen religiöser Anschauungen (Art. 3 III GG), das elterliche Erziehungsrecht (Art. 6 II GG), die Regelungen zum Religionsunterricht (Art. 7 II, III GG) und die rechtliche Gleichstellung aller Deutschen (Art. 33 III GG).
…
(Quelle: http://www.hausarbeiten.de/rd/faecher/hausarbeit/pos…)