2 Ergänzungen
Hallo Harald,
Unter trockenem Wein versteht man einen Wein, bei dem der
Restzuckergehalt nach der Vergärung nicht mehr als maximal
9g/l beträgt.Liegt der Restzuckergehalt darüber schmeckt der
Wein lieblich.
Stimmt nicht ganz:
Ein Wein darf in Deutschland als trocken bezeichnet werden, wenn er maximal 9 g/l Restzucker aufweist und der Säuregehalt maximal 2 g/l niedrigfer ist, als der Restzuckergehalt. Ein Wein mit z.B. 8 g/l Restzucker darf nur als trocken bezeichnet werden, weenn der Säuregehalt 6 g/l nicht unterschreitet.
Diese Angaben gelten für Stillwein. Bei Schaumwein bezeichnet die Angabe „trocken“ einen Wein mit einem Restzuckergehalt zwischen 17 und 35 g/l.
Deine Aussage „darüber schmeckt der Wein lieblich“ muss leider auch korrigiert werden, da „lieblich“ auch ein Begriff des deutschen Weinrechtes ist.
Weist ein Stillwein über 9g/l Restzucker und höchstens 12 g/l Restzucker bzw. 18 g/l Restzucker wenn die Säure höchstens 10 g/l niederigen liegt auf, wird er korrekt als halbtrocken bezeichnet.
Als „lieblich“ werden Weine bezeichnet, deren Restzuckergehalt über 18 g/l und unter 45 g/l liegt.
Das ist eine Geschmacksfrage. Aber als
Essensbegleiter sollte man „trockene Weine“ wählen.
Naja, so pauschal würde ich das jetzt mal nicht sagen …
Beispielsweise ist halbtrockener Riesling ein perfekter Begleiter asiatischer Speisen. Gänseleber, in allen möglichen Variationen, passt perfekt zu Süssweinen. Da gäbe es noch jede Menge weiterer Beispiele.
Viel Spass beim ausprobieren!
Das allerdings ist völlig zutreffend 
Viele Grüße
mhg