Wein erkennen - Mischmasch oder vom Winzer

Hallo zusammen,
woran kann man nochmal den Wein vom Winzer und den, der als „Mischung“ diverser Winzer zusammengekippt wird, unterscheiden?
Kann man dies an existierenden/nicht existierenden A.P.Nr. erkennen oder an einem bestimmten Satz der auf dem Etikett steht oder halt nicht?

Hallo,

der Erzeuger steht auf dem Etikett. Wenn das ein einzelner Winzer ist, so kannst
Du fast immer davon ausgehen, dass er keinen fremden Wein in seiner Flasche hat.
Aber eine Cuvée kann es trotzdem sein („Zusammenkippen“ muss ja nicht ehrenrührig
sein, sortenreinen Wein bekommst Du hier in D sehr viel, im Ausland (F zum
Beispiel) eher selten.
Wenn aber als Erzeuger eine Genossenschaft oder eine Großkellerei oder Ähnliches
firmiert, ist der Wein meist nicht aus einer Quelle.

Sicher antwortet auch noch Martin H Geiger auf diese Frage - der weiß noch
genauer, was im Weingesetz steht.

Gruß
Bolo2l

Hallo!

Im Weingesetz kenn ich mich zwar nicht so aus, aber wenn Du keinen Mischmasch willst, achte darauf, daß eine Lagenbezeichnung, z.B. „Horrheimer Klosterberg“, „Mundelsheimer Käsberg“ drauf steht.

Wenn nur beispielsweise „Württemberger Trollinger“ auf dem Etikett steht, kann natürlich alles, was Trollinger-Traube ist und aus Württemberg kommt, drin sein.
Das muß nicht zunbedingt schlecht sein. Bei Rebsorten, die nur recht wenig angebaut werden (z.B. Samtrot), lohnt sich ein lagenbezogener Ausbau oft nicht, so daß verschiedene Lagen zusammen gekeltert werden.

Meiner Meinung nach ist erlaubt, was schmeckt. Einfach durchprobieren!!

Grüßle
Regina

Hmmm…
… liebe Regina,

das haut nicht so ganz hin.

achte darauf, daß eine
Lagenbezeichnung, z.B. „Horrheimer Klosterberg“,
„Mundelsheimer Käsberg“ drauf steht.

Bei dieser Bezeichnung kannst Du halt nur sicher sein, dass der Inhalt der
Flasche in diesen Lagen gewachsen ist. Aber in diesen Lagen können ja durchaus
verschiedene Reben, sogar von verschiedenen Winzern stehen! Die Lagenbezeichnung
ist eine rein geografische.

Wenn nur beispielsweise „Württemberger Trollinger“ auf dem
Etikett steht, kann natürlich alles, was Trollinger-Traube ist
und aus Württemberg kommt, drin sein.

Meines Wissens sogar zu einem vom Gesetz festgelegten Prozentsatz andere
Trauben als Trollinger! (Schade, offensichtlich ist Martin H. Geiger (eine
wirkliche Autorität hier in solchen Fragen) momentan im Urlaub, er hätte sich auf
diese Frage sonst längst gemeldet.

Schöne Grüße
Bolo2L

Weinrechtliche Wirrnisse
Hallo Tino,

manchmal sind einfach klingende Fragen gar nicht so leicht zu beantworten…

Eine existierende A.P.Nr. schließt meinem Verständnis nach nicht aus, daß es sich bei dem so ausgezeichneten Produkt nicht um eine Assemblage von Grundweinen verschiedener Winzer handeln kann.
Da ich kein (Weinrechts-)Anwalt bin, kann ich selbstverständlich keine endgültige Aussage treffen, aber meiner Meinung nach relevant sind die $$17ff des Weinrechtes. Hier ein Link zu der Version von 1994:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/weing_1994/i…

Wenn ich das richtig verstehe, muß ein Wein, um eine AP-Nr. zu erhalten eine Reihe an Eigenschaften aufweisen. Dazu gehört u.a. Gebietstypizität, gewisse sensorische Eigenschaften etc. Die Herkunft des Grundmaterials aus nur einem weinbautreibenden Betrieb als Voraussetzung zur Erteilung einer AP-Nr. kann ich in dem Anforderungskatalog nicht erkennen.
Das ist auch irgendwie nachvollziehbar: schließlich gibt es große Versekter, die ihre Grundweine selbstverständlich von mehreren Betrieben beziehen. Wäre die Herkunft des Grundmaterials aus nur einem Erzeugerbetrieb Voraussetzung zur Erteilung der AP-Nr., könnten Produkte dieser Versekter (als Beispiel) keine AP-Nr. erhalten. Auch der innere Aufbau der AP-Nr. spricht dafür, daß es keine Voraussetzung ist, daß der gesamte Produktionsprozeß in einem einzigen Betrieb abgelaufen sein muß.
Zur Beantwortung Deiner Frage ist die AP-Nr. also nicht hilfreich.

Wenn Du Weine suchst, die von einem genau definiertem Betrieb erzeugt wurden, sind andere Angaben auf dem Etikett hilfreicher.
In Deutschland und Österreich darf der Begriff „Erzeugerabfüllung“ nur dann verwendet werden, wenn das Lesegut aus dem gleichen Betrieb stammt, der auch den Ausbau des Weines vornimmt und den Wein auf Flaschen zieht.
Eine Ausnahme sind hier die Winzergenossenschaften: Diese dürfen den Wein auch dann mit dem Begriff „Erzeugerabfüllung“ versehen, wenn das Lesegut von den Mitgliedern der Genossenschaft stammt, der Ausbau und die Abfüllung jedoch in den genossenschaftlichen Anlagen erfolgt.
Für den Begriff „Gutabfüllung“ sind einige weitere Voraussetzungen zu erfüllen - das kannst Du aber alles in obigem Link nachlesen.
Bei Weinen aus Frankreich sind die analogen Bezeichnungen „mis en bouteille au domaine“ oder mis en bouteille au chauteau".
Im englischsprachigen Raum lautet die Bezeichnung „estate bottled“.

Ich hoffe das hilft Dir etwas weiter.

Viele Grüße

mhg

http://www.ich-brauche-keine-homepage.de

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kleine Korrektur
Hallo Bolo,

das haut nicht so ganz hin.

achte darauf, daß eine
Lagenbezeichnung, z.B. „Horrheimer Klosterberg“,
„Mundelsheimer Käsberg“ drauf steht.

Bei dieser Bezeichnung kannst Du halt nur sicher sein, dass
der Inhalt der
Flasche in diesen Lagen gewachsen ist. Aber in diesen Lagen
können ja durchaus
verschiedene Reben, sogar von verschiedenen Winzern stehen!
Die Lagenbezeichnung
ist eine rein geografische.

Fast völlig richtig: Die Angabe einer Lage ist nur zulässig bei Weinen bestimmter Qualitätsstufen. Es ist also neben der von Dir richtig benannten geographischen Kennzeichnung auch noch (in engen Grenzen) eine qulitative Aussage - wenn auch indirekt.

Meines Wissens sogar zu einem vom Gesetz festgelegten
Prozentsatz andere
Trauben als Trollinger!

Auch das ist richtig.
Der Gesetzgeber schreibt vor, daß ein Wein dann eine Rebsortenangabe auf dem Etikett ausweisen darf, wenn der entsprechende Wein zu mindestens 85% aus dieser Rebsorte hergestellt wurde (wenn eine Lagenangabe auch noch angegeben wird, analog dazu aus dieser Lage stammt).
Dies bedeutet im Umkehrschluß, daß bis zu 15 % „anderer“ Wein enthalten sein darf. Diese Regelung gibt es aber nicht, um den bösen Winzern das Panschen zu erleichtern, sondern hat völlig nachvollziehbare und sinnvolle Gründe.
Wird ein Wein (z.B. ein Riesling) im Holzfaß ausgebaut, verdunstet ein gewisser Anteil des Weines, da Holz in geringem Maße gasdurchlässig ist. Dies bedeutet, daß die Füllmenge im Faß sinkt (diesen Verlust durch Verdunstung bezeichnen unsere französischen Freunde mit der schönen Redewendung „für die Engel“). Eine sinkende Füllmenge im Faß bewirkt einen erhöhten Sauerstoffkontakt des Mostes bzw. Weines was zu unerwünschten, die Qualität beeinträchtigenden Vorgängen führen kann. Insofern ist jeder Winzer bemüht, seine Fäßer spundvoll zu halten. Nun kann es aber passieren, daß der Winzer von dem Wein im Faß eben nur die Menge hat, die im Faß ist. Um nun das Faß dennoch spundvoll halten zu können, ist es ihm erlaubt, in geringem Maße anderen Wein zuzugeben.
Daß man diese gesetzlich zulässige Regelung natürlich auch verwenden kann, um einen Wein - sagen wir mal - etwas aufzuhübschen, sei erwähnt …

… aber wer macht das schon? :wink:

Grüße

mhg

http://www.ich-brauche-keine-homepage.de

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