Weinbestellung von Kanaren nach Deutschland

Hallo,
ich möchte mir eine Kiste Wein (6 Flaschen) direkt von einer Bodega auf Lanzarote nach Deutschland liefern lassen.
Hat das schonmal jemand gemacht und Erfahrungen damit?
Laut Aussage der Bodega-Mitarbeiterin ist der Versand selbst kostenfrei und die Bezahlung erfolgt erst nach Erhalt der Ware in Deutschland. Wahrscheinlich per Nachnahme oder auf Rechnung.
Kommen dann evtl noch weitere Kosten wie Zoll o.ä. auf mich zu?
Vielen Dank.

Servus,

Zoll kostet das nicht, wegen der geringen Menge braucht man hier auch kein VI 1. Trotzdem hat der Empfänger halt das Geläufs mit dem Zoll, weil die Kanaren zollrechtlich Drittlandsgebiet sind.

Aber die Einfuhr geht immerhin leichter als der Bezug von Wein aus Gemeinschaftsgebiet - dass ist ein ganz besonderes Theater, zu Ehren des Freihandels in der EU.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Danke für die Antwort!

Zoll kostet das nicht, wegen der geringen Menge braucht man
hier auch kein VI 1. Trotzdem hat der Empfänger halt das
Geläufs mit dem Zoll, weil die Kanaren zollrechtlich
Drittlandsgebiet sind.

Wie genau darf ich mir das vorstellen?

Nicht so tragisch…

Aber die Einfuhr geht immerhin leichter als der Bezug von Wein
aus Gemeinschaftsgebiet - dass ist ein ganz besonderes
Theater, zu Ehren des Freihandels in der EU.

Hallo,

ich finde die Freimenge für Eigengebrauch ganz akzeptabel, und wenn wir zu zweit fahren, dann stoße ich an die Grenze der Ladekapazität meines Autos…

Aber du hast sicherlich Recht, wenn es um größere Mengen im gewerblichen Verbrauch geht…
Gruss
Hummel

Im Kofferraum nicht, aber sonst schon
Servus,

ich finde die Freimenge für Eigengebrauch ganz akzeptabel,
und wenn wir zu zweit fahren, dann stoße ich an die Grenze der
Ladekapazität meines Autos…

die volle Wucht des innergemeinschaftlichen Freihandels trifft den Trinker auch erst, wenn er wie meinereiner mit Bahn & Radel in F unterwegs ist und sich dort in irgendeinen Wein verliebt, den er sich schicken lassen möchte. Dann wird er zurück zu Hause unversehens zum Bezieher verbrauchsteuerpflichtiger Waren, der den bezogenen französischen Wein zur deutschen Weinsteuer, die mit Null Prozent erhoben wird und genau genommen auch gar nicht existiert, anmelden muss.

Vorher, als es noch eine Zollgrenze zwischen F und D gab, war das ziemlich leicht: Einen Tag Urlaub nehmen, zum Zollamt gehen, die Einfuhr-USt bezahlen und den Wein nach Hause tragen.

Seit Wegfall der Zollgrenze ist daraus ein ganz interessantes Verfahren geworden, das ggf. schon daran scheitert, dass dem Trinker gar nicht ohne weiteres Auskunft darüber erteilt werden kann, was für eine Nummer er für das Verfahren denn eigentlich beantragen muss: Eine Zollnummer wohl eher nicht, da er ja nichts einführen will. - Bei diesem Stand der Dinge habe ich es damals belassen und beschränke mich seither auf Weine von einem Winzer, der zusammen mit einem befreundeten deutschen Winzer eine OHG auf deutschem Territorium und eine SARL auf französischem Territorium eingerichtet hat, die gegenüber den jeweils benachbarten Zollbehörden als Inverkehrbringer auftreten.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Servus,

Wie genau darf ich mir das vorstellen?

Bei Eintreffen der Sendung zum Zollamt gehen, ein Rechnungsdoppel vorlegen und ggf. Einfuhr-USt entrichten. Dabei mindestens 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit eintreffen - nicht auf allen ZÄ sind die Sachbearbeiter bereit, die Leute noch abzufertigen, die zum Ende der Öffnungszeit bereits anwesend waren. Es gibt schon auch noch Nachfahren der Generation, die, als es noch „Schalter“ gab, Punkt 16:30 (oder wann auch immer es das Reglement vorschrieb), den wartenden Untertanen das Sprechfenster vor der Nase zuschlug.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder