Wenn man die Bildstorys und die weinenden Menschen (Schalke) muß man mit ihnen ja direkt Mitleid haben, aber dürfen die so einfach abfotografiert und ins Internet gestellt werden? Da wird ein kühler Bankangestellter weinend (als Beispiel) plötzlich zwischen leeren Bierdosen gezeigt, das könnte doch seinen guten Ruf schädigen. Oder wurde wirklich jeder (in Großaufnahme) vorher gefragt?
Das ist es ja:
Wären die gefragt worden und noch zu einer ordentlichen Entscheidung imstande, würden sie wohl fast alle „nein“ sagen. Privatpersonen dürfen einzeln eben nicht ohne Einwilligung fotografiert und schon gar nicht veröffentlicht werden. Die Betroffenen könnten sowohl die Homepage, wo ihre Bilder veröffentlicht wurden, als auch den Urheber des Bildes auf Schadenersatz klagen.
Aber wo kein Kläger, da kein Richter …
Gruß, Artefakt
Betroffenen könnten sowohl die Homepage, wo ihre Bilder
veröffentlicht wurden, als auch den Urheber des Bildes auf
Schadenersatz klagen.
Hallo,
allerdings frage ich mich, welcher Schaden denn regelmäßig dadurch entstehen soll.
Gruß, trobi
siehe: Recht am eigenen Bild
http://www.sakowski.de/skripte/eig_bild.html
Gruß,
M.
Weißt du, diese armen Menschen von Schalkefans sind sowieso so gestraft mit ihrem Schicksal, dass ihnen das gewiss egal ist.
Levay
können sie ab nächster Woche auf ihre Briefköpfe schreiben:
REKORDMEISTER des HERZENS und das können nicht mal die Bayern
also noch ne Kiste Becks verputzt und dann is auch das gegessen, bis zum nächsten mal. Vielleicht mal den ollen Udo Lattek bei Doppelpass zuhören, der predigt schon seit Wochen, dass Stuttgart das Rennen machen wird. Leider haben sich die Bremer diesmal zu dusslig angestellt:frowning:
LG
Mikesch
Huhu!
allerdings frage ich mich, welcher Schaden denn regelmäßig
dadurch entstehen soll.
Jetzt mal ganz davon abgesehen, dass „Schalke-Fan sein“ ein Unterfall von „einen Schaden haben“ ist, überzeugt mich die bisher einzige Antwort ganz und gar nicht. Wer sich im Stadion befindet, hat in aller Regel mit Kauf eines Tickets in die Veröffentlichung seiner Bilder eingewilligt,für alle anderen Aufzüge und Versammlungen greift § 23 KunstUrhG.
Bleibt die Frage: Wer will heulende Schalker sehen?
In einem Fußballstadion bei dem es TV und sonstige Presse gibt muß man
damit rechnen abgelichtet zu werden!
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
aus Wikipedia:
"KUG § 23 zählt Ausnahmen auf:
* (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
- Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
- Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
- Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
- Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
* (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird."
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