Servus,
Konto 1572 (SKR03) abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb.
ist für die abziehbare Vorsteuer, die (meistens) in Höhe der Umsatzsteuer anfällt, die der deutsche Empfänger der innergemeinschaftlichen Lieferung (= der Unternehmer, um dessen Buchhaltung es geht) auf den innergemeinschaftlichen Erwerb schuldet. Der Lieferant merkt weder von der USt noch vom Vorsteuerabzug etwas, er fakturiert ohne (österreichische, polnische, spanische etc.) Mehrwertsteuer, bekommt vom Empfänger keine bezahlt und muss auch keine abführen. Dieses Konto wird bei normal funktionierender Software gar nicht direkt angesprochen (sollte auch nicht direkt bebuchbar sein), das System rechnet die beiden Beträge „USt auf innergemeinschaftlichen Erwerb“ und „Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb“ selber aus, wenn innergemeinschaftliche Erwerbe gebucht werden.
Gleichzeitig lese ich auch im Internet, daß der Lieferant bei
einer Rechnung (Österreich-Deutschland) gar keine Umsatzsteuer
berechnen darf.?
Sein Umsatz ist als innergemeinschaftliche Lieferung USt-frei, wenn ihm der Empfänger der Lieferung eine gültige USt-Identifikationsnummer vorlegt und wenn der Transport der Ware in ein anderes Land im Gemeinschaftsgebiet nachgewiesen wird.
Für die innergemeinschaftliche Lieferung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren (z.B. Kaffee, Tabak, auch Wein gehört dazu, obwohl die in der EU generell vorgesehene Weinsteuer in Deutschland mit Null Prozent erhoben wird) gibt es aber außerdem noch formale Vorschriften für eine Art Zollverfahren, die der österreichische Versender im gegebenen Fall offenbar scheut - sie kosten zwar nichts, aber bringen viel Geläufs und Papierkram mit sich, und das würde ihm vielleicht den Deckungsbeitrag auffressen. In diesem Fall dürfte es ziemlich aussichtslos sein, von diesem Lieferanten eine Rechnung ohne österreichische USt zu verlangen, weil er die Behandlung als Lieferung in Österreich braucht, damit es in seinen Büchern nicht offensichtlich wird, dass er bei der innergemeinschaftlichen Lieferung verbrauchsteuerpflichtiger Waren geschlampt hat.
Man zahlt im anderen Falle dann also Umsatzsteuer an das
Finanzamt in Österreich, kann aber keine Vorsteuer geltend
machen. Ist das so richtig gesehen?
Ja, das wird in diesem Fall nicht zu vermeiden sein und hat Einfluss auf die Kalkulation. Andererseits sind österreichische Weine außerhalb Supermarkt-Standard in D so selten erhältlich und dementsprechend gesucht, dass es an den zwanzig Cent nicht liegen wird.
Mit etwas Wehmut denke ich an den Sommer 2008, als ein aus Tirol stammender Kollege mit Überraschung vernahm, dass mir „Uhudler“ überhaupt nichts sagte, und mir bei seiner nächsten Heimfahrt dann gleich ein paar Fläschlein von seinem Haus- und Hofwinzer mitbrachte - es ist schon ziemlich bizarr, wie kompliziert ein innergemeinschaftlicher Vorgang werden kann, wenn er nicht im Kofferraum stattfindet, zumal er sich im Fall von Wein in Deutschland auf eine Verbrauchsteuer von Null bezieht…
Schöne Grüße
Dä Blumepeder