Hi,
ich möchte wissen, wann ein geldraub (1,5mio DM) verjährt ist. ist er das überhaupt irgendwann?
und wenn man einen teil bbezahlt hat, gefängnis hinter sich hat und alles 30 jahre später oder so nochmal neu zum vorschein kommt, ist dann einfach alles okay?
lieben dank im vorraus, ich recherchiere nämlich für meinen ersten roman 
grüße henriette
Hallo,
wenn man verurteilt wurde und seine Strafe abgesessen hat, kann man in Deutschland wegen der selben Tat nicht nochmal verurteilt werden.
Zivilrechtlich erwirbt man aber am Diebesgut kein Eigentum, muß das also nach meiner Laienmeinung auf jeden Fall immer herausgeben.
Interessant wird es, wenn irgendwann ein Schatz daraus wird - bzw. ob aus Diebesgut ein Schatz werden kann.
Cu Rene
Hallo!
Zivilrechtlich erwirbt man aber am Diebesgut kein Eigentum,
muß das also nach meiner Laienmeinung auf jeden Fall immer
herausgeben.
Ich schreibe auch gerade einen Roman über Diebesgut. Es lag zwanzig Jahre im Versteck, der Dieb schweigt eisern (logisch, er ist nämlich tot), das ganze wird ans Fundbüro gegeben, keiner meldet sich, und es wird Eigentum des Finders.
Interessant wird es, wenn irgendwann ein Schatz daraus wird -
bzw. ob aus Diebesgut ein Schatz werden kann.
Ich denke ja, denn es lag ja (möglicherweise) so lange verborgen, dass der Eigentümer nicht mehr ermittelt werden kann.
Falls es jemand besser weiß, bitte melden, dann muss ich meinen Roman korrigieren.
Grüße
Andreas
Ich schreibe auch gerade einen Roman über Diebesgut.
Re^3: weis jemand was über verjährung bei geldraub
Was hat der Täter denn nun gemacht? Einen Diebstahl oder einen Raub begangen? 
Hallo!
Was hat der Täter denn nun gemacht? Einen Diebstahl oder einen
Raub begangen?
Es ging mir in meinem Beitrag um die weggenommenen Sachen, nicht um das Delikt. Ob Raub oder Diebstahl ist bei einem toten Täter wohl nicht mehr so wichtig.
Grüße
Andreas