Weiß das Finanzamt die Aufteilung meines Sparer Pauschbetrages?

Hallo zusammen. Ich sitze gerade vor meiner Steuererklärung und frage mich, wie ich meinen Sparer Pauschbetrag verteilt habe. Gibt es außer den Beträgen, die ich mir notiert habe noch andere, die ich vergessen habe zu kündigen? Weiß das Finanzamt, über welche Institute ich meine Freibeträge verteilt habe?
Vielen Dank

hallo,

woher soll ich wissen, ob und wie du deine beträge verteilt hast?
das wissen nur du und deine bank. und auf nachfrage auch das fa. die prüfen das nämlich in regelmäßigen abständen, machen bankenabfragen und wissen dann genau, was du wo angegeben hast.

bzgl. der steuererklärung ist das aber kein hexenwerk: du gibst alle deine erträge an, anhand der steuerbescheinigungen der banken, die du bekommen hast oder anforderst, weißt du, welchen freibetrag du benannt hast. das alles kommt in deine anlage N, und schon weiß auch das fa, ob du zuviel oder zu wenig verteilt hast und korrigiert das entsprechend.

dumm wird´s nur, wenn du mehr als den dir zustehenden betrag verteilt hast…

saludos, borito

Sofern mehrere Sparverträge bei verschiedenen Banken vorliegen, lassen sich diese eigentlich sofort bei Anlage vom Sparer einen entsprechenden Freistellungsauftrag unterschreiben. In diesen muss die persönliche Ident-Nr. für das Finanzamt eingetragen werden, so dass die fällig werdende Abgeltungssteuer auf Zinserträge, die 801€ übersteigen, direkt von der Bank an das Finanzamt weitergeleitet werden. Wer allerdings mehrere Konten bei verschiedenen Banken nutzt, sollte den Sparer-Freibetrag entsprechend der zu erwartenden Gewinne verteilen. Dabei sollte auch der Bausparvertrag nicht vergessen werden, denn auch hier wird sonst Abgeltungsteuer fällig. Die Änderung der Freistellungsaufträge kann bei der Bank beantragt werden. Die Bank benötigt dazu die Steuer-Identifikationsnummer des Kunden.
Bei zusammenveranlagten Eheleuten darf die Höhe der Freistellungsaufträge 1.602€ nicht überschreiten. Werden einmal Abgeltungsbeträge vom Finanzamt erfasst, ist bekannt, bei welchen Banken Privatvermögen vorliegt.

Ich hoffe, diese Auskunft war hilfreich. Ansonsten bitte an einen Fachmann wenden.

Nachtrag:
Ob Finanzämter über die Höhe der jeweiligen Freistellungsaufträge Kenntnis erlangen, kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen. Erkundigen Sie sich bei den Banken, die können Auskunft darüber geben.