Hallo zusammen,
Sind dem Betriebsrat die Namen der Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb bekannt?
Darf die Gewerkschaft die Namen der Mitglieder dem Betribsrat nennen?
Hallo Z-Mann,
grundsätzlich haben Betriebsrat und Gewerkschaft NICHTS miteinander zu tun. In der Praxis ist es jedoch oft so (oder es sollte so sein), dass viele Mitglieder des Betriebsrates auch Gewerkschaftsmitglieder sind. Für die täglich Arbeit des Betriebsrates ist der Kontakt zur Arbeitnehmerorganistion oft unabdingbar.
Namen der Gewerkschaftsmitglieder sind in der Regel nur den Gewerkschaften bekannt. Ggf. haben jedoch aktive Gewerkschaftsmitglieder eine Datenschutzerklärung unterschrieben. Das kann zum Beispiel für Vertrauensleute im Betrieb,moglich sein.
Wenns Probleme damit gibt würde ich Kontakt mit der Gewerkschaft aufnehmen und klären wer aus welchem Grund Informationen zu Gewerkschaftsmitgliedern hat.
Viele Grüße,
FAHA
Hallo,
merkwürdige Frage…
Natürlich weiß der Betriebsrat, ob jemand in der Gewerkschaft ist. Im Prinzip ist es ja umgekehrt: Die Gewerkschaft stellt auf Versammlungen, zu der die Mitglieder gehen, die Listen für den Betriebsrat auf. Wie will man denn die Mitglieder einladen und für den Betriebsrat ansprechen, wenn man nicht weiß, wer organisiert ist?
Genau genommen hat ‚der Betriebsrat‘ keine Liste. Braucht er für seine Arbeit ja auch nicht, denn er wurde ja gewählt.
Gewerkschaft und Betriebsrat sind gut beraten und verpflichtet, zum Wohl der Belegschaft und des Betriebes zusammen zu arbeiten. Sie haben halt unterschiedliche Aufgaben.
Gruß
E.
Hallo
normalerweise sind ein Teil der Betriebsratsmitglieder in der Gewerkschaft und kennen daher auch die Gewerkschaftsmitglieder.
Gibt es einen Grund für diese Frage ? Hat der Arbeitgeber ein Problem damit ?
Dann kann man sicher die Gewerkschaft bitten das entsprechend zu handhaben.
Freundliche Grüssr
Hallo
Dem br sind die Namen von Gewerkschaftsmitgliedern im betrieb nicht bekannt.
Die Gewerkschaft dar Listen nur aufgrund wichtiger Gründe herausgeben. Zb wenn es darum geht eine br Wahl zu initiieren oder einen br zu kippen oä.
Hallo zusammen,
Sind dem Betriebsrat die Namen der Gewerkschaftsmitglieder im
Betrieb bekannt?
Darf die Gewerkschaft die Namen der Mitglieder dem Betribsrat
nennen?
Hi,
ob die Gewerkschaft das offiziell darf, weiß ich nicht. Ich als Betriebsratsvorsitzende habe jedenfalls völlig problemlos von der Gewerkschaft eine Liste der Mitglieder aus unserem Betrieb bekommen.
Falls Du das nicht möchtest, frag doch einfach mal bei Deiner Gewerkschaft nach bzw. bei der Du gedenkst Dich anzumelden.
Viele Grüße
Taigahilli
Hallo,
nein darf Sie nicht, das ist Datenschutz !!
Gruß Elvira
Hallo,
der Betriebsrat hat nichts mit der Gewerkschaft zu tun. Daher kennt er auch nicht unbedingt die Namen der Gewerkschaftsmitglieder. Ob die Gewerkschaft die Namen herausgeben kann, bezweifle ich, da es sich hier um personenbezogene Daten handelt.
Sind dem Betriebsrat die Namen der Gewerkschaftsmitglieder im
Betrieb bekannt?
Darf die Gewerkschaft die Namen der Mitglieder dem Betribsrat
nennen?
…im Prinziep unterliegt die Mitgliedschaft dem Datenschutz. Wenn eine Gewerkschaftsliste für eine Wahl aufgestellt werden soll werden natürlich Mitgliedslisten gesichtet. Der BR unterliegt hier natürlich einer Schweigepflicht. Gruß Malook
Hallo,
offiziell hat der Betriebsrat erst einmal keine gewerkschaftliche Funktion. Oftmals sind die Betriebsratsmitglieder aber auch Vertrauensleute der Gewerkschaft. Und in dieser Funktion kann es sein, dass sie die Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb kennen. Das ist ja auch sehr sinnvoll. Wie sollen sie denn auch sonst die Nicht-Mitglieder gewinnen können? Außerdem haben Anspruch auf Tarifverträge rein rechtlich nur Gewerkschaftsmitglieder. Die Gewerkschaft kann ja nur für ihre Mitglieder Verträge abschließen, sie ist ja keine staatliche Einrichtung.
Viele Grüße
Peter
Hallo,
soweit mir bekannt, gibt es kein „Recht“, die Namen der Gewerkschaftsmitglieder zu erfahren. Das wäre auch insofern schlüssig, als in vielen Betrieben eine Art „Konkurrenz“ zwischen den Gewerkschaften und dem Betriebsrat herrscht.
„Dürfen“ deutet ja aber auf ein eher positives Miteinander hin - es ist mir auch keine Regelung bekannt, nach der es verboten wäre, die Daten weiterzugeben.
Herzliche Grüße,
Picard66
Hallo Z-MANN,
dem Betriebsrat darf die Gewerkschaft die Namen der Mitglieder nicht nennen. Unterliegt dem Datenschutz.
Ist aber ein Betriebsratsmitglied gleichzeitig auch Vertrauensmann der Gewerkschaft, dann ist es für denjenigen nicht sonderlich schwierig eine solche Liste zu erhalten. Hier geht es dann meist um die gezielte Werbung neuer Mitglieder.
MfG
Borkuschter
Kann ich leider nicht helfen
Hallo! Leider weiß ich es nicht genau, aber wenn der BR gewerkschaftliche Mehrheit hat, muss es sein Interesse sein, die Mitglieder anschreiben zu können. Ich glaube er darf sie kennen.
Alles Gute
Susanne
Hallo,
ein Betriebsrat ist ist eine vermittelnde innnerbetriebliche Einrichtung der entsprechenden Gewerkschaft zuwischen Arbeitgebern/Angestellten und dem Arbeitgeber und dies ist innnerbetrieblich öffentlich. Dauz gehört auch ver der Betriebsratvorsitende/sein Stellvertreter und die ordentlichen Mitglieder des Betriebsrates sind. Diese kennen auch die Gewerkschaftsmitglieder.
Und eine Gewerkschaft kennt ihre Mitglieder.
Maßgebend ist, wer diese Infornation möchte und wozu.
Mfg
SN
Hallo, kurze Antwort: Nein.
Das gehört zu den persönlichen Daten jedes Gewerkschaftsmitgliedes.
Der BR hat kein Recht dies zu wissen. Wozu auch?
Schönen Gruß
Hallo,
in meiner 25jährigen Betriebsrattätigkeit, sind wir innerhalb des BR und auch mit dem
Gewerkschaftssekretär offen mit den Namen umgegangen.
Bartblume