Weiss die Krankenkasse meine Diagnosen ?

Mich würde interessieren ob kleinere Diagnosen, die nicht zu einer Krankschreibung führen wie z.B.„Hautkrankheit“ etc. auch der KK bekannt sind, oder nicht. Meines Wissens läuft die Abrechnung ja über die Kassenärztliche Verrechnungsstelle. Kann dann ein KK Sachbearbeiter auf diese Diagnosen zugreifen, oder muss ich hierzu erst meine Einwilligung geben

Hallo,

„Die Abrechnung von ambulanten medizinischen Leistungen, die bei Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbracht werden, erfolgt nicht direkt zwischen Arzt und Patient und auch nicht zwischen Arzt und Krankenkasse des Patienten (anders bei der Privatliquidation).“

Quelle:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kassen%C3%A4rztliche_Ve…

Diesem Abrechnungs-Verfahren liegt (vereinfacht ausgedrückt) der EBM zugrunde:

http://de.wikipedia.org/wiki/Einheitlicher_Bewertung…

Der Vertragspartner des Patienten ist nicht die Kassenärztliche Vereinigung, sondern seine Krankenkasse, die aufgrund des bestehenden Vertragsverhältnisses entscheidet, ob die(se) ärztliche Leistung erstattungsfähig ist oder eben nicht.

Ich kenne nicht - bin auch kein Jurist und könnte diese Problematik auch nicht bei Vorliegen der entsprechenden Rahmenabkommen beurteilen - die Verträge zwischen den Vertragspartnern Arzt - Kassenärztliche Vereinigung - Krankenkasse.

Mein (gesunder ?) Menschenverstand sagt mir, daß die Details, die berechneten Dienstleistungen des Arztes, auch der Krankenkasse zu Verfüfung stehen werden, spätestens bei Nachfrage.

Weiterhin empfehle ich, einmal das „Kleingedruckte“ im Vertrag mit der Krankenkasse zu lesen. Ich kann mir gut vorstellen, daß dort entsprechende Klauseln vorhanden sind.

mfg

tf

Hallo,

die Abrechnung erfolgt über die KV, da haben Sie recht.

Ich gehe davon aus, dass einige Krankenkassen die Daten gespeichert haben und dies rechtens ist. Nicht jede Krankenkasse macht das, aber manche…

Mfg

Matthias

Hallo, Schlumpf111,

da die Ärzte ihre Leistung über die Gebürenabrechnung mit Ziffern versehen die für mehrere Erkrankungen gelten, dürfte es einigen Aufwand für den Sachbearbeiter bedeuten, herauszufinden woran genau der Patient erkrankt ist. Und wozu sollte er das tun? Der Arzt bescheinigt seine Leistung und die Behandlung-anders wäre es bei Krankschreibungen und gegebenenfalls Hinzuziehung der MDK. Da teilt der Arzt der KK die Diagnose mit, was wegen Wiedereingliederung, Reha usw. wichtig wäre.
Beste Grüße- Schaddie

Hallo,

im Rahmen interner Kassenverwaltungen kann der jeweilige Sachbearbeiter schon auf diverse Krankendaten, speziell im Rahmen der Kostenerstattungen zugreifen. Eine Weitergabe an Dritte, auch im Rahmen des BDSG ist nicht vorgesehen. In wieweit ein weiteres Datenscrolling zur Kostenaufstellung bei den privaten Krankenkasssen erfolgt ist mir nicht bekannt, jedoch scheint dies zur allgmeinen Kostenstatistik und Beitragsgestaltung hier nicht ganz unerheblich zu sein.

mfg

Olaf Wejnar

Deine Zustimmung ist nicht nötig. Der Sachbearbeiter müsste die Daten extra anfordern. Sonst erhält es nur die Arbeitsunfähigkeitsdaten.

Gruß, Christian

hallo,
ich bin mir nicht ganz sicher:
grundsätzlich dürfen diese Daten nur auf Basis eines Gesetzes oder oder mit Einwilligung des betroffenen weitergegeben werden.
bei gesetzlich Krankenversicherten gibt es hierzu Regelungen in den entsprechenden Sozialgesetzbüchern. Die Unterscheidung ob kleiner oder größer ist dafür unerheblich, entscheidend ist, ob der Arzt diese abrechnet und welche Daten er hierfür an die Krankenärztliche Verrechnungsstelle weitergibt (und ob diese die Daten (auf Basis einer gesetzlichen Grundlage) an die KK weitergeben muss.
Sorry, dass dies nicht so erschöpfend ist, aber der Datenschutzbeauftragte der Kassenärztlichen Vereinigung kann darüber bestimmt besser und direkt Auskunft geben.

Hallo,
erfolgt die Abrechnung durch einen Arzt der mit der KV abrechnet, dann erfährt die Krankenkasse überhaut nichts. Die Krankenkassen zahlen einen pauschalen Betrag an die KVs und die teilen sich das selbst auf. Von dem Geld werden die Vorstandsgehälter der KVs ebenso bezahlt, wie die Gebäude und die Ärzte.

Erfolgt die Krankschreibung durch ein Krankenhaus, dann bekommt die Krankenkasse alle ICD-Kosierungen aller Behandlungen, Befunde und Diagnosen, auch der Verdachtsdiagnosen.

Da die wenigstens die Abrechnungen der Krankehäuser gegenüber den Krankenkassen überprüfen, tauchen dort (möglicherweise regelmäßig) die abenteurlichsten Diagnosen auf, da den Diagnsoen Kostensätze zugeordnet sind.

Grüße
oohpss

Die Kranknkasse hat nur die Diagnosen die vom Krankenschein kommen ansonsten sind keine weiteren ärztlichen Unterlagen vorhanden.

Zur Abrechnung die Ärzte machen zum jeweiligen Quartalsende die Abrechnung und die sieht folgendermaßen aus (vereinfacht dargestellt. 1000 Besuche, 540 Beratungen, 300 Verschreibungen usw. also kann keine Zuordnung auf einen Versicherten erfolgen.

Hallo,

so weit ich weiss, ist das von Kasse zu Kasse unterschiedlich, ob der einzelne Sachbearbeiter etwas über ambulante ärztliche Behandlung sehen kann. Ein Einverständnis ist auf jeden fall nicht notwendig. Die Mitarbeiter der Kassen unterliegen alle dem Datenschutz und haben aber auch das Recht, alle Daten einzusehen, die zur Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlich sind.

Gruß

Ralf

Hallo!
In der Regel gibt es hier keinen Datenaustausch, nur wenn die Krankenkasse den Arzt prüft, werden Patientendaten den Prüfern der Kasse bekannt. - Diese Praxis-Prüfungen sind jedoch relativ häufig.
Gruß, Elmar

Mich würde interessieren ob kleinere Diagnosen, :der KK bekannt sind, oder nicht. Meines Wissens läuft die
Abrechnung ja über die Kassenärztliche Verrechnungsstelle.
Kann dann ein KK Sachbearbeiter auf diese Diagnosen zugreifen,
oder muss ich hierzu erst meine Einwilligung geben

Salve,

nach dem SGB V können die Daten von der KVerrechnungsst. an die Krankenkasse gegeben werden. Sofern dort die Daten gespeichert werden, hat der KK-Mitarbeiter darauf Zugriff und kann sie im Rahmen seiner Tätigkeit einsehen. Das kann jede KK innerhalb ihres Bereiches regeln. Sie hat dabei den §35 SGB I zu beachten.

Eine Einwilligung ist im Gesetz nicht vorgesehen

SGB= Sozialgesetzbuch

Hallo Schlumpf,

ja - früher oder später weiß die Krankenkasse bescheid. Es ist zwar richtig, dass die KV die Abrechnung führt und alles mit den Ärzten klärt, die Daten werden aber früher oder später auch zu der Krankenkasse übermittelt, da die ja auch bescheid wissen muss, warum was wie abgerechnet wird.
Die Frage, welche sich mir jetzt stellt wäre: Warum ist das jetzt wichtig. Wenn man unbedingt will, dass eine kleinere Diagnose nicht irgendwo aufgeführt wird, dann gibt es einen einfachen Trick: Man zahlt alles aus eigener Tasche… man muss es dem Arzt nur sagen - absolut kein Problem.

Nachdem der Arzt der KK gegenüber seine Leistungen abrechnet, muss man davon ausgehen, dass sie diese Diagnosen auch erfährt. Klarheit gibt dir vermutlich eine Datenschutzauskunft, die du stellen kannst.