Hallo,
da dies in sehr theoretischer Artikel ist und es mir nicht um konkrete Rechtsfragen geht, sondern allgemeine Informationen, hoffe ich, es ist so ok.
Ich ziehe in 2-3 Monaten um, weil es mir hier zu laut ist. Hab schon gekündigt. Als Beispiel: Ich höre die Nachbarn reden, manchmal versteh ich den Wortlaut, höre den Fernseher, die Musik, einfach alles. Schritte sowieso.
Nun habe ich gelesen, dass es Schallschutzstufen gibt. Schallschutzstufe 1 ist wohl das, was ich jetzt hab, vermute ich. Da werden Trittgeräusche als störend definiert und Gespräche als vernehmbar.
Ich möchte nun unbedingt eine Wohnung mit mindestens Schallschutzstufe 2, wenn nicht gar 3.
Allerdings hör ich den Begriff zum ersten Mal und im aktuellen Mietvertrag (von der jetzigen Wohnung) steht darüber gar nichts.
Wissen Vermieter im Allgemeinen, wie hoch die Schallschutzstufe des Mietobjektes ist?
Kann mir vorstellen, dass man Unverständis erntet, wenn man danach fragt, oder Sprüche wie: Oh, das weiß ich nicht, das wurde nie festgelegt und es hat sich noch keiner beschwert (klar, die wollen ja auch nur ihre Wohnungen vermieten).
MUSS ein Vermieter die Stufe ermittelt haben?
Fürchte, wenn ich mich im Mietvertrag darauf berufen will bzw. halt vertraglich festlegen, dass meine nächste Wohnung mindestens Schallschutzstufe 2 aufweist, lässt sich der Vermieter nicht drauf ein, weil er die Stufe gar nicht kennt.
Wie sind da so eure Kenntnisse? Schön wären keine Vermutungen als Antworten, sondern wirklich konkretes Wissen und Fakten, evtl. von Leuten, die in der Materie unterwegs sind.
Danke und viele Grüße
Myrtana
Jeder hat nen anderen Humor. Da pell ich mir nun ein Ei drauf.