… Schulpraktika arbeiten darf? Meines wäre in der Gastronomie von 16-22 Uhr. Doch ich wohne dann direkt gegenüber, also wäre das für meine Mutter in Ordnung.
Moin,
Schulpraktika arbeiten darf?
bist Du 13 Jahre alt, oder 16 oder 18?
Gandalf
P.S.
Die Einzahl von Praktika ist Praktikum
Hallo Julia,
wichtig ist hier wirklich wie alt du bist, denn danach richten sich die erlaubte Anzahl der Stunden (Arbeitsdauer), die du in deinem Praktikum arbeiten darfst und auch die erlaubte Arbeitszeit. Ob das für deine Mutter in Ordnung wäre, spielt dann keine Rolle, denn auch der Arbeitgeber muss sich an diese Vorgaben halten und darf z.B. keine 14-Jährige jeden Tag 10 Stunden und bis 24 Uhr arbeiten lassen.
Wäre es andernfalls nicht möglich, dir einen Praktikumsplatz zu suchen, in dem du tagsüber arbeitest und nicht erst nachmittags anfängst? Das ist ganz sicher auch in der Gastronomie möglich!
Wichtig ist da die Frage: Was für eine Schule, wie alt, vorgeschriebenes Praktika oder ist es Bestandteil der Schullaufbahn (8./9. o. 10. Klasse)
es ist absolut irrelevant ob es für die mutter ok ist!!! Allein die rechtliche Norm entscheidet ob ok oder nicht! Vgl. Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend
wichtig noch
bei einem schulpraktikum handelt es sich im rechtlichen sinne nicht um Arbeit…
ich glaube auch kaum das die schule diese Arbeitszeiten befürwortet…
Und erneut falsch
wichtig noch
bei einem schulpraktikum handelt es sich im rechtlichen sinne
nicht um Arbeit…
Das ist mal wieder pauschal falsch
Nach verbindliche Auskunft der Regionaldirektion Nord der Agentur für Arbeit - handelt es sich bei einem Schülerbetriebspraktikum im rechtlichen Sinne nicht um Arbeit!
Ich bitte dann also die Kritik des „falsch“ an die RegDir weiter zu leiten! Unterschiedliche Stellen - unterschiedliche Auffassung!
schau bitte nochmal weiter oben, da hab ich bereits auf das Jugendarbeitsschutzgesetz verwiesen…
Bleibt falsch
Nach verbindliche Auskunft der Regionaldirektion Nord der
Agentur für Arbeit - handelt es sich bei einem
Schülerbetriebspraktikum im rechtlichen Sinne nicht um Arbeit!
Du solltest Deine Quellen besser wählen - mit Arbeitsrecht haben die es dort nicht so.
Ich bitte dann also die Kritik des „falsch“ an die RegDir
weiter zu leiten!
Die haben hier nichts falsches in einem Expertenforum gepostet - das warst Du.
Unterschiedliche Stellen - unterschiedliche
Auffassung!
Es geht nicht um Auffassungen, es geht um die Anwendbarkeit von Gesetzen aus dem Bereich Arbeitsrecht.
Und mit der Feststellung und dem Beleg, dass eine Anwendbarkeit zumindest in teilbereichen gegeben ist, ist DIESE Diskussion für mich beendet.
Ich find es einfach nur traurig wie selbstverständlich du annimmst das deine quellen alle unumstösslich sind und die von anderen alle falsch! oh mein gott
Ich find es einfach nur traurig wie selbstverständlich du
annimmst das deine quellen alle unumstösslich sind und die von
anderen alle falsch!
Ich sage Dir lieber nicht, wie ich es finde, dass Du hier ohne irgendeine Quelle von Quellen sprichst und rechtssichere Quellen ignorierst.
oh mein gott
Du darfst ruhig Guido zu mir sagen.