Weiß jemand hilfe?

Hallo Leute,

Seit 4,5 Jahren bi. Ich nun bettlägrig und wünsche mir nix sehnlicher als aus den Bett rauszuholen.

Meine Idee ein Elekt-Rollstuhl mit Hublift, aber die Krankenkasse verweigert mir diesen da ich aufgrund meiner Bettlägrigkeit kann ich leider nicht die geforderten unterlagen beibringen kann.

Lat MDK soll ich die Untersuchungen sowie auch den Transport zum Arzt hin und zurück selber zahlen, was ich durch meine Grundsicherung im Alter erhalte?

Gruß Samira-Trulla

1 Like

Hallo,
definiere diene Bettlägrigkeit doch mal genauer. Arme und Oberkörper funktionieren noch?
Hast du niemanden, der den ganzen Schreibkram für dich erledigen kann?
Ich hatte das bei meiner Oma damals so gelöst: Ich habe über ihrem Bett an der Wand einen Schwenkkran montiert (bin halt Mechaniker). Vom Betrieb habe ich eine abgelaufene aber unbenutzte PSA (persönliche Schutzausrüstung) mitgenommen. So ein Ding wie es Bergsteiger tragen, in dem Fall eine Absturzsicherung für Hubarbeitsbühnen. Das hab ich dann der Oma umgelegt und sie mit dem Kran aus dem Bett gehoben und in den Rollstuhl gesetzt. Die war komplett begeistert und konnte das dann auch alleine.
Gruß

Hallo,

mir fiele da als erstes der Soziale Dienst der Städten und Kreise ein, der in sozialen Fragen unterstützt - u.a. halt bei der Inanspruchnahme von Förderungen, Diskussionen mit den Sozialversicherungsträgern usw. Natürlich gibt es auch Foren, in denen man sich speziell zu diesen Themen austauscht und untereinander bspw. auch mit spezialisierten Anwälten aushilft. Ich selber bin da nicht so im Bilde, aber ich könnte meine Schwägerin mal fragen, die auf diesem Wege auch an das von der KV mehrfach abgelehnte Hubbett für ihren Sohn gekommen ist.

Gruß
C.

Hallo,

Danke für den Tipp ich kann alleine ohne Hilfe von meinem Bett in einen duschstuhl. Durch 4x stürzen vor 4,5 Jahren und damals einen Mehrfachbruch des Fußes kann ich auch durch ca. 50kg Gewichtsabnahme und dauernde zitter Attacken habe ich anfangs Angst mich wieder zu stellen mittlerweile würde ich mir doch fallen die Jüftknochrn und auch Oberschenkel brechen.

Du brauchst dringend physiotherapeutische hilfe. Bin selber mal 4 Monate gelegen nach einem Motorradunfall. Selbst nach dieser relativ kurzen Zeit war das Gehen schon ein großes Problem. Ok, es gging dann recht flott, aber ohne professionelle Betreuung wäre das doof gewesen. Wie lange liegst du schon?

1 Like

Hallo,

Ich liege seit 4,5 Jahre ühysiotherapeut kommt nicht raus ich soll für die erste Behandlung in die Praxis können, ich habe 35 Praxen angerufen und ich komme auch nicht mit den Füßen auf den Boden wenn ich auf dem Bettrand sitze.

Wir wissen einfach nicht mehr weiter egal was ich möchte jedesmal bekomme ich einen Dämpfer. Reha ist auch angelehnt worden wegen Pflegrad 5. Meinem Hausarzt wäre am liebsten wenn ich ins Pflegeheim gehen würde, was ich mit 56 nicht will.

Hallo, danke für die Info der Pflegestützpunkt kann mir nicht helfen oder ist nicht zuständig. Habe ich leider alles schon versucht

Hallo wenn die Krankenkasse ablehnt , Einspruch erheben und immer wieder weil sie gerne kassiert und ablehnt .
Viele Grüße noro

1 Like

nein, ganz falsch. Wenn die Krankenkasse ablehnt, neuen Antrag stellen. Gegen die „Einspruch Maschinerie“ kommst du nicht an. Einfach neu beantragen.
Das ist ein Insider von einem Versicherungskaufmann aus meinem Freundeskreis. Der hat jahrelang bei der Versicherung mit den 3 Buchstaben gearbeitet.
Gruß

Hallo,

Danke mache ich schon seit Mai dieses Jahres so. Bewilligt haben Sie mir einen Leichtgewichtrollstuhl nur der schiebt sich nicht alleine

Doch kommt man. Immer wieder das gleiche mit der gleichen Begründung zu beantragen, ist völlig witzlos. Wir befinden uns hier im Verwaltungsrecht und dort gibt es Rechtsbehelfe, die - sofern man sie einlegt - in der Regel von anderen Stellen (und damit auch anderen Personen) als der ablehnenden Stelle geprüft werden. Dass man als Laie nicht immer die richtigen Begründungen zur Hand hat oder nicht weiß, in welche Richtung man argumentieren muss, ist das Hauptproblem. Da können dann spezialisierte Anwälte helfen.

Ich kann nur erzählen, was ich aus erster Hand weiß. Glaub mir, die Krankenkassen haben bessere Anwälte als du.

Hallo,

Ja das ist mir klar aber so will und kann ich einfach nicht mehr leben somit bleibt mir ja nur der Kampf oder man muss gehen

Da gibt es etliche…
War das eine gesetzliche Krankenversicherung?

Hallo,

Ja bei der Techniker, danke schön für Ihre anregungen

Warum? Zahlen die Krankenkassen besser?

Aber ernsthaft: es war bisher in meinem Umfeld nicht nötig, vor Gericht zu ziehen, sondern es hat völlig ausgereicht, den Antrag bzw. den späteren Widerspruch gegen den Bescheid vernünftig zu formulieren und sowohl die Anträge als auch die Widersprüche werden in der Regel nicht von Anwälten bearbeitet, sondern von „ganz normalen“ Mitarbeitern der KVen.

Das Hauptproblem bei der Durchsetzung von Ansprüchen ist in der Regel, dass die Betroffenen und deren Angehörige im Regelfall schon völlig damit ausgelastet sind, betroffen zu sein und keine Zeit für Recherche oder gar Studien im Bereich des Sozialversicherungsrecht haben. In einigen Fällen konnte ich selbst für Dritte schon erfolgreich Widersprüche formulieren und durchsetzen, in anderen wurden Anwälte hinzugezogen.

Hallo,
Hier gibt es Ungereimtheiten in der Fallschilderung. Da müsste ich etwas mehr schreiben, was ich heute und morgen aber nicht kann. Ich würde mich am Samstag melden, wenn es bis dahin nicht geklärt ist.
Gruß
Czauderna

1 Like

Sorry @Paelzer,

ich kann Dir aus „erster Hand“ als ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht erzählen, daß das hier

so pauschal völliger Unsinn ist, denn die KKs haben vor Gericht sehr oft schlechte Karten - egal wie gut die Rechtsvertreter sind (die aber in den seltensten Fällen Rechtsanwälte sind).
Die Erfolgsquoten der Versicherten sind zT ganz schön hoch und sie wären noch höher, wenn man die Verfahren hinzuzählt, die ohne Urteil enden - sei es durch Vergleich, sei es durch Anerkenntnis.

Als ehrenamtlicher Richter bekommt man den Eindruck, daß die KKs regelrecht „testen“ ob sich einer wehrt - auch in klaren Fällen, wenn es bereits höchstrichterliche Rechtsprechung gibt wie zB bei Hörgeräten.

&tschüß
Wolfgang

2 Like

Wobei man dazusagen muss, dass Verfahren vom Sozialgericht gerne mal 4 Jahre dauern. Haben wir erlebt. Ein simpler Schritt eines Richters dauerte zum Teil fast ein Jahr. Das kann sehr frustrierend sein, weil viel Lebenszeit verstreicht, bis man Dinge erhält, die man für ein menschenwürdiges Leben braucht.

Hallo,
es ist zwar schon lange her, aber so ein Hilfsmittel habe ich selbst auch schon mal bewilligt und wir haben es deshalb auch bezahlt. Das aber nur nebenbei.
Was hier etwas unklar ist -
Die Notwendigkeit eines solchen Hilfsmittels muss ärztlich begründet werden, wobei da auch schon die Zuordnung erfolgt - entweder zur Krankenkasse oder zur Pflegekasse.
Wann wurde zum ersten Mal eine solche Verordnung ausgestellt und bei wem (Krankenkasse oder Pflegekasse)
Die Verordnung wird dann in der Regel einem Vertragslieferanten der GKV-Kassen (Sanitätshaus) vorgelegt. In einem solchen Fall muss der Lieferant die Verordnung sowie einen Kostenvoranschlag dem Kostenträger vorlegen, da es sich in der Regel auch um Maßanfertigung handelt. Der Kostenträger entscheidet nun aufgrund der Vorgaben, ob eine Bewilligung ohne Einschaltung des medizinischen Dienstes (MD) möglich ist. Wenn nicht, wird der Kostenträger den Medizinischen Dienst einschalten und ein Gutachten in Auftrag geben. Der MD hat nun drei Möglichkeiten - Begutachtung nach Aktenlage, persönliche Begutachtung in der Dienststelle des MD oder auch Begutachtung im häuslichen Umfeld des Versicherten. Kosten für diese Begutachtung entstehen für die Versicherten hier nicht, weder für die Begutachtung selbst, noch für die notwendigen Fahrkosten der Versicherten. Das Gutachten des MD wird aufgrund der Vorgabe erstellt, d.h. ist die Pflegekasse Auftraggeber, dann muss die Notwendig aus pflegerischer Sicht beurteilt werden, ist die Krankenkasse der Auftraggeber, gelten die medizinischen Vorgaben für das beantragte Hilfsmittel - bei bestimmten Hilfsmittel, z.B. Rollstühlen kann aber auch die Zuordnung zu beiden möglich sein, dann wird dies im Gutachten ggf. entsprechend gewichtet.
Wurde in diesem speziellen Fall ein solches Gutachten erstellt und wenn ja, wann war das ?.
Ergibt nun das Gutachten, dass der MD der ärztlichen Verordnung nicht folgt, dann wird der Kostenträger einen abschlägigen Bescheid erteilen, der entsprechend begründet ist, auch mit der entsprechenden gesetzlichen Grundlage und wird eine Widerspruchsfrist von einem Monat vorgeben (Rechtsbehelfsbelehrung )
Wurde in diesem Fall ein solcher Bescheid erteilt und wenn ja, wann war das ?
Wenn innerhalb dieser Frist der Widerspruch (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) eingelegt wurde, der dann möglichst auch eine entsprechende Begründung haben sollte,
dann wird der Kostenträger diesen Widerspruch prüfen und in der Regel eine Widerspruchsbegutachtung durch den MD veranlassen. Diese Widerspruchsbegutachtungen werden grundsätzlich von anderen Gutachtern/innen vorgenommen.
Bringt auch ein solches Widerspruchsgutachten keine Wendung, dann wird die Kasse dies dem Versicherten mitteilen und ihm nochmals Gelegenheit zur Anhörung geben und wenn auch diese keine neuen Erkenntnisse bringt, geht der Fall zum Widerspruchsausschuss des
Kostenträgers. Diese Widerspruchsschüsse sind nicht mit Mitarbeitern/innen der Kostenträger besetzt, sondern mit Versicherten und ggf. mit Arbeitgebervertretern ( z.B. AOK).
Kann der Widerspruchsabschuss aufgrund der vorgelegten Unterlagen dem Widerspruch nicht abhelfen, dann wird ein rechtsmittel/klagefähiger Bescheid erteilt und dann kann der Versicherte damit zum Sozialgericht gehen.
Wurde in diesem Fall ein solcher Bescheid erteilt, wenn ja, wann war das ?
Was ich mich noch frage - wenn bereits der Pflegerad 5, also der höchste Pflegegrad festgestellt wurde, dann sollte in dem dafür maßgebenden MD-Gutachten auch schon die Notwendigkeit der entsprechenden Hilfsmittel angesprochen worden sein -
Wurde in diesem Fall dieses Gutachten eingesehen und von wann stammt dieses Gutachten ?
Zum (vorläufigen) Schluss noch eine Anmerkung aus meiner persönlichen Erfahrung als Leistungsentscheider im Bereich Leistungen der Kranken- und der Pflegeversicherung.
Als bundesweit tätige Krankenkasse unterlagen und unterliegen wir auch heute noch der Bundesaufsicht und nicht der Landesaufsicht und allein schon aus diesem Grunde mussten wir sehr häufig, gerade bei Hilfsmitteln wie diesem den oben aufgezeigten Weg strikt einhalten. Das gilt für alle Kassen, auch die hier genannte. Dabei war es auch immer wichtig, den Versicherten gerade im Rahmen des Widerspruchsverfahrens zur Seite zu stehen und ihnen ihre Möglichkeiten aufzuzeigen. Wenn es dann tatsächlich zum Klageverfahren kam und die Versicherten erfolgreich waren, dann haben wir uns nie als „Verlierer“ gefühlt. Meist ist es auch so, dass sich die Betroffenen erst melden (auch hier), wenn es eigentlich schon zu spät ist. sicher, in Foren wie diesem darf keine Rechtsberatung erfolgen, aber Verfahrensabläufe dürfen beschrieben werden.
Gruss
Czauderna

1 Like